Bauen in dritter Reihe... ist das erlaubt?
hallo alle zusammen... ich will es kurz machen, meine eltern haben ein 2500m² großes hammergrundstück mit einer 3m breiten zufahrt. da ihr haus im vorderen teil des grundstückes steht wäre rein theoretisch im hinteren teil noch genügend platz um für mich ein weiteres wohnhaus zu errichten. jetzt ist nur die frage ob es überhaupt möglich ist ein haus in dritter reihe zu errichten. und fals ja welche vorschriften und bedingungen erfüllt werden müssen um eine baugenehmigung zu bekommen.
fals es eine rolle spielt ich lebe im Land Brandenburg. Danke im Vorraus für eure Antworten.
2 Antworten
Da gibt es den Bebauungsplan der Gemeinde die dort einsehbar ist, falls es einen gibt, was vor allem in älteren Gebieten nicht immer der Fall ist. dort ist 1.die hintere Baufluchtlinie gekennzeichnet . die nicht überbaut werden darf. dann noch die Grundflächen- und Geschoßflächenzahl die den Teil des Grundstücks festlegt der von der Größé her bebaut werden kann. Dies sind keine Gesetze, sondern, wenn man das einhält, muß es genehmigt werden. überschreitet man die Forderungern des BBplans kann man einen Dispenzantrag bei der Bezirksregierung stellen
Wieso dritte Reihe? Das wäre doch die zweite Reihe?
Das sieht man aber häufig, dass hinten im Garten noch ein 2. Haus gebaut ist, das man durch die Zufahrt des ersten Hauses erreicht. Erkundige dich beim Bauamt, das geht bestimmt!