Ab wieviel qm brauch man eine Baugenehmigung?

6 Antworten

So einfach ist das nicht zu beantworten. Ist das Gartenhaus im Innenbereich oder Außenbereich? Gibt es örtliche Bauvorschriften? In welchem Bundesland bist Du? Am besten: In der Bauabteilung deiner Gemeinde nachfragen. Die geben Auskunft.

Ich komme aus Schleswig-Holstein. Was meinst du direkt mit Innen und Außenbereich ?

@LBZBOO

Ich hab das wegen dem "Mitten im Wald" geschrieben. Weil oft Gartenhäuser im Innenbereich (=innerhalb von Bebauung, mindestens 3seitig umkreist, oder innerhalb der Umgriffes eines Bebauungplanes) genehmigungsfrei sind, aber nicht im Außenbereich (wahrscheinlich bei Dir zutreffend). Dafür könnten wieder Schuppen genehmigungsfrei sein, die der Land- und Forstwirtschaft dienen und eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Deshalb: nicht so einfach zu sagen. Frag die Experten, evtl. sogar besser im zuständigen Landratsamt. Die geben dir den kompetenten Rat, der zu Deiner Situation passt. Im Außenbereich ist ein Gartenhaus u.U. nicht einmal genehmigungsfähig, d.h. dass dir die Baugenehmigung gar nicht erteilt werden darf, wenn Du keine Priviligierung (Land- oder Forstwirtschaft) nachweisen kannst.

Wenn es innerhalb Deines Gartenzauns liegt, dann kann wieder anders beurteilt werden. Kann, muss aber nicht.

da musst du im Amt vor Ort nachfragen, das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich

Hallo LBZBOO,

Landesbauordnung Schleswig-Holstein,

§ 69 Genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben

bitte hier mal reinschauen und evtl. zusätzlich bei der Gemeinde fragen.

Gruß topeschke

Es gibt fast überall eine Vorschrift über die maximale bebaute Fläche des Grundstücks. Es wird also u.a. mit ausschlaggebend sein, wie groß Dein Haus bereits ist! Hinzu kommt, dass mancherorts einfach mit einer Bauanzeige gebaut werden darf (ersetzt die aufwändigere Baugenehmigung). Bei uns durfte z.B. ein (!) Gartenhäuschen bis max. 12qm ohne Baugenehmigung gebaut werden. Aber die konkrete qm Zahl kann Dir nur Dein zuständiges Bauamt sagen! Ein Anruf und mit Glück eine Antwort :-)

Ok vielen Dank dann werde ich wohl mal dort anrufen und mich erkundigen. Vielen Dank für die schnellen Antworten

lies mal das hier durch

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=76477&ccheck=1

Ja vielen Dank aber hier geht es ja eher um Anbau und da glaube ich gelten ganz andere Gesetze. Da man ja sein Haupthaus vergrößert wo sowieso eine Baugenehmigung pflicht ist,oder ? Wenn ich das Falsch sehe berichtigt mich.

@LBZBOO

:-( vielleicht das hier

http://kurzer-url.ch/0s8p40