Bauantrag wird abgelehnt - lieber den Bauantrag zurückziehen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist die falsche Frage. Zunächst ist zu prüfen, ob für die Versagung eine objektive Rechtsgrundlage besteht. "Gefallen" oder "Schönheit" sind keine baurechtlichen Kriterien. Wenn Ihr also keinen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid bekommt werden ihr nie erfahren, ob die Ablehnung ein Willkürakt des Bauamtsleiters oder geltendes Recht ist.

In der Regel sind die Ablehnungsgebühren genau so hoch wie die Gebühren bei Rücknahme, aus dieser Sicht dürfte es also egal sein. Das könnt ihr aber an der Bauaufsichtsgebührensatzung überprüfen.

Und: Wenn ihr einen Architekten/Entwurfsverfasser beauftragt habt, schuldet oder Euch eine Genehmigung. Wenn die nicht kommt bekommt der kein Honorar.

Also: Erst einmal alle Gesichtspunkte in alle Richtungen überlegen und nicht auf emotionale Äüßerungen von ahnungslosen Besserwissern auf gutefrage.net vertrauen!

Krolline 
Fragesteller
 28.09.2011, 14:35

Keine Genehmigung = kein Geld? Schön wär`s.... Haben schon fast 10.000,00€ gezahlt - für nix !!! Wir hatten keine Bauvoranfrage gestellt, sondern in Absprache mit dem Sachbearbeiter des Bauamts einen baurechts-konformen Entwurf eingereicht. Alter Ortskern - kein Bebauungsplan. Nur ein gegenüberliegendes verfallenes Haus (Ex-Rathaus) im Besitz der Gemeinde steht unter Denkmalschutz. Gibt nur nen § der besagat, dass sich Neubau-Vorhaben in die Umgebung einfügen sollen. Recht schwammig formuliert - mit Spielraum für das Bauamt. der Sachbearbeiter ist weg, der Bauamtsleiter blockiert, will nur im historisirenden Stil genehmigen. Trotz Fürsprache der Dorferneuerung für unser Projekt.

Seehausen  28.09.2011, 15:04
@Krolline

Keine Genehmigung = kein Geld für Entwurfsverfasser. So einfach ist das, ergibt sich aus BGB und HOAI.

Das "Einfügungsgebot" steht in § 34 BauGB und kann sich nicht auf Gestaltung (im Sinne von Schönheit) beziehen, sondern nur auf die Ausnutzungsziffern (Größe und Höhe) sowie die Nutzung (Kein Industriebetrieb im Wohngebiet).

Das "Verunstaltungsverbot" steht in der Landesbauordnung und bezieht sich nicht auf die Forderung nach "Guter" oder "historisierender Architektur", sondern nur auf Ausführungen, die einem objektiven Betrachter "Schmerzen" zufügen. Eine Rechtsgrundlage für die Forderung nach "historisierende Bebauung" gibt es nicht.

Also lasst Euch nicht verkakeiern, weder vom Bauamt noch vom Entwurfsverfasser. Geht zu einem Fachanwalt für "Bau- und Architektenrecht", der wird Euch sagen, was zu tun ist!

Krolline 
Fragesteller
 28.09.2011, 15:27
@Seehausen

Vielen Dank für deinen Rat. ging bei uns um die Höhe. Wir wollten ein Flachdach oder flach geneigtes Dach um nicht zu hoch zu kommen. Der Bauamtsleiter fordert zum neuen Stockwerk noch ein Satteldach weil vorwiegend Satteldächer im alten Baugebiet zu finden sind...

Seehausen  28.09.2011, 15:46
@Krolline

Dafür wird er keine Rechtsgrundlage finden, es sei denn, die Gemeinde hat in einer Ortsgestaltungssatzung oder einem Bebauungsplan eine Dachneigung vorgeschrieben. Aus § 34 BauGB lässt sich die Forderung nach einem Satteldach nicht ableiten, da die Dachneigung kein planungsrechtliches Kriterium ist.

Am besten lasst Ihr Euch von diesem behördlichen Wunderknaben einmal Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten vorlegen, in der entschieden wurde, dass die Forderung nach einer Dachneigung mit § 34 BauGB begründet wurde!

Habt ihr schonmal nachgefragt, ob die Möglichkeit einer Genehmigung wahrscheinlicher wäre, wenn der Entwurf nicht "modern" wäre? Solche Rechtsstreitigkeiten können sehr lange dauern. Ich würde mich auch nicht darauf einlassen. Ich habe aus den Zeilen entnommen, dass wenn sich der Entwurf besser ins Ortsbild einfügt, dass dann genehmigt werden würde. Dann macht doch in Gottes Namen ein Satteldach wenn der Amtsleiter so scharf drauf ist, oder gefällt euch das nicht? Macht für meine Begriffe weniger Kopfschmerzen, als sich zu streiten oder ggf. das Grundstück zu verkaufen oder was habt ihr sonst als Alternativen?

Krolline 
Fragesteller
 28.09.2011, 16:00

Der genehmigungsfähige Entwurf mit Satteldach sieht keinen Zwischenboden vor, Raumhöhe also rund 6 Meter in der First. Dazu eine Dach- und Fassadenverkleidung mit vollflächiger glatter Kunststoffoberfläche. Oder eben auf "Alt" gemacht. Damt kann und will ich nicht leben. Von den Kosten mal abgesehen, ist das Schwachsinn nicht nutzbares Volumen zu bauen und zu heizen. Zumal wir für die Ausstellung mit vielen Schiebetüren arbeiten und die "Decke" des Flachdachs brauchen.... Ich bau nicht für teuer Geld etwas was mir nicht gefällt. Habe beruflich als Wohnraumgestalter viel mit design und Proportionen zu tun. wir haben uns viel Mühe mit dem Entwurf gemacht, und natürlich wollen wir auch einen "Blickfang". wird ja als Ausstellung von uns genutzt. Handelt sich um eine alte Hofreite, seit Generationen im Familienbesitz. Verkauf kommt nicht in Frage, aber wir brauchen in der Scheune mehr Platz...

pharao1961  29.09.2011, 08:08
@Krolline

Dach- und Fassadengestaltung mit Kunststoffoberfläche??? Wer will das vorschreiben? Ist denn das umliegende Ortsbild ebenfalls so? Weiterhin... wenn es 6 m bis zum First sind, dann läßt sich doch eine Kehlbalkenlage einbauen, dann hättet ihr doch mehr Platz oder läßt das wiederum die Baubehörde nicht zu?

Habt ihr eigentlich einen Architekten mit der Planung beauftragt oder waren die 19 Entwürfe "hausgemacht"? Die (wenigen) Angaben zur Bauweise wirken ein wenig verwegen.

brido  21.11.2020, 07:27

Bei uns hatte wir auch das Problem und es hatte ein Sachverständiger sogar alles gemacht.

Ich glaube erlich gesagt dass alles gespeichert bleibt. Baubehörde haben quasi fast jede Macht, außer man geht vor Gericht.

Würde ich zurückziehen. Lohnt sich auch nicht mehr, wenn bereits 19 Entwürfe verworfen wurden.

Seehausen  28.09.2011, 15:05

Warum so behördengläubig? die Ämter lachen doch nur über solche Einstellungen!i

turalo  28.09.2011, 18:10
@Seehausen

Ich habe viele Jahre in einer Baufirma gearbeitet und bin bestimmt nicht "behördengläubig", aber ich weiß, welche Probleme es mit Bauanträgen geben kann, die einfach nicht "durchgewinkt" werden.

Seehausen  28.09.2011, 19:03
@turalo

Nur wenn man keine Ahnung vom Baurecht hat und vor lauter Angst jedesmal zum Bauamt rennt! Dann bekommt man nur Antworten, die für den Sachbearbeiter bequem sind oder die ihm subjektiv gerade in den Sinn kommen. Wenn jemand Ahnung vom Baurecht hat werden die ganz klein!

brido  21.11.2020, 07:28

Genau: sie WOLLEN es nicht genehmigen.