Ist ein Keller ein Vollgeschoss, wenn nur Teilebedingungen erfüllt sind?
Hallo, laut der LBO von BW gilt wohl:
"(6) Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragen und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüberliegenden Decke oder bis Oberkante Dachhaut des darüberliegenden Daches gemessen, mindestens 2,3m hoch sind. Die im Mittel gemessene Geländeoberfläche ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Höhenlage der Geländeoberfläche an den Gebäudeecken."
Das heißt, dass beide Bedingungen "1.4m Mittel über Gelände" und "2.3 Raumhöhe" miteinander "Und-Verknüpft" sind.
D.h., man könnte 1.3 im Mittel unter dem Gelände liegen aber trotzdem 2.3 Raumhöhe haben, ohne dass es ein Vollgeschoss ist, richtig?
4 Antworten
"...ohne dass es ein Vollgeschoss ist, richtig?"
Ja.
Ja, so ist das.
"und" heißt ,beide bedingungen müssen erfüllt sein....
falls nur eine bedingung erfüllt werden müßte ,würde "oder" im text stehen
ja, du könntest es genau 91 cm unter oberfläche beginnen lassen, dann 2,3m hoch, bist du bei 1,39 höhe und alles ist fein