Wiese in Bauland umwandeln ohne die Eigentümer zu fragen?

5 Antworten

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Bitte unterscheiden: Bei euch soll ein ein Bebauungsplan aufgestellt werden, bzw eine Ortsabrundung oder eine Aussenbereichssatzung gemacht werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist etwas anderes. Der wird alle 5 Jahre überarbeitet und ist eine Festlegung, wo eine Entwicklung stattfinden soll, oder stattgefunden hat. Teil 2: Wenn ein Nachbar eine gewerbliche Fläche bekommt, dann ist es bei euch nicht automatisch auch eine Gewerbefläche. Es kann genau so gut eine Wohnbebauung sein. Es kommt darauf an, wie die einzelnen Flächen gewidmet werden. Sicherlich kann man bei der Gemeinde auch im Vorfeld einfluss nehmen, das schon vor der öff. Auslegung etwas geändert wird. Aber seid doch nicht so dumm und lehnt ein Baurecht für ein Wohnhaus ab. Das ist doch schon fast ein Sechser im Lotte. An den paar Euro für die höhere Grundsteuer kann es doch wohl nicht liegen. Ich würde mir alle 10 Finger lecken, wenn mir das passieren würde.

Sandscho1 
Fragesteller
 02.01.2014, 16:01

Leider wohnen meine Eltern am A... der Welt, 280 Einwohner, 50km bis zur nächsten Autobahn. Das Grundstück ist momentan 50 Cent je m² wert. Der Bürgermeister (BM) sagte uns, dass es als Mischgebiet 20 € / m² sein werden. Aber wer würde DORT schon was kaufen? Kein Laden, keine Kneipe, 3x am Tag kommt der Bus... Und der BM teilte uns ausserdem mit, dass wir uns an den Erschließungs- und Straßenbaukosten beteiligen müssen, wenn es soweit ist... Das rechnet sich für meine Eltern und uns Kinder nicht. Da wären die Kosten höher als der Wert des Grundstücks.

Aber Danke für den Kommentar, Sie haben nicht Unrecht :-)

Ich kann dir empfehlen zu einen Anwalt zugehen aus deiner Region.Das weißt du als Architektin,das Problem mit den Gesetzen und Bundesländer. Du kannst Einspruch gegen den Flächennutzungsplan,einlegen,in einer gewissen Zeit.Aber ob es etwas bewirkt? Gibt es nicht so etwas wie eine Gemeindesatzung Wie sind die Straßenausbaugebühren bei euch geregelt.Ich zB muß nichts bezahlen,bezahlt die Stadt.

Seehausen  26.12.2013, 22:00

Fachlich Unsinn, völlig falsche Vorstellungen von Bauleitplanverfahren, keine Ahnung vom BauGB.

Sandscho1 
Fragesteller
 02.01.2014, 15:55

Genau das haben wir jetzt gemacht, Widerspruch eingelegt. Die Gemeinde will nämlich, nach Rücksprache mit dem Bürgermeister, dass sich meine Eltern an den Straßenbau- und Erschließungskosten beteiligen sollen, wenn das Gebiet zum Mischgebiet gemacht wurde. Da das Grundstück aber selbst dann nur 20€/m² wert sein wird (jetzt sind es 50 Cent), lohnt es sich nicht. Niemand würde das Grundstück dort kaufen wollen, denn das Kaff, in dem meine Eltern leben, ist am A... der Welt und hat 280 Einwohner...

Von daher kann ich dem Kommentar von "Seehausen" nicht zustimmen.

Das ist mir neu, dass für landwirtschaftliche Flächen keine Grundsteuer erhoben wird, bei uns schon, es gibt eben zweierlei Hebesätze, für landw. Flächen gilt ein niedriger Hebesatz, für bebaute Flächen ein höherer Hebesatz. Eine Umlegung zu Bauland bringt normalerweise für die Flächenbesitzer einen beachtliche Wertsteigerung, ich hätte damit keine Probleme. Eine Wiese kann man für 0,50 Euro/qm bekommen, Bauland ist bei uns um ca. 200 - 300 Euro/qm zu bekommen, allerdings voll erschlossen. Natürlich wird für alle beteiligten Eigentümer die Erschließung fällig.

Alle betroffenen Eigentümer haben das Recht, sich im Aufstellungsverfahren der Bauleitplanung innerhalb der Anhörungsfristen zu äußern und Einspruch einzulegen. Darüber entscheiden dann die Stadtverordneten/Gemeinderatsmitglieder. Wann die Fristen laufen müsst Ihr aus den "amtlichen Bekanntmachungen" entnehmen, eine Anhörung ist nach BauGB nicht vorgeschrieben; die Juristen nennen das "Holschuld". Wenn Euren rechtzeitig vorgelegten Bedenken nicht gefolgt wird könnt ihr beim Verwaltungsgericht klagen; ein Anwaltszwang besteht in der 1. Instanz nicht.

Übrigens:

Nach dem Flächennutzungsplan muss noch ein Bebauungsplan aufgestellt werden, mit den gleichen Verfahrensvorschriften.

Ich vergaß noch zu erwähnen, dass jener Nachbar, der die Gewerbehalle bauen will, von der Umwandlung scheinbar schon Wochen vor der Veröffentlichung durch den Gemeinderat wusste.

Er bedrohte meine Eltern, weil sie ihr Grundstück nicht für (lächerliche!!!) 600€ verkaufen wollten. Plötzlich, ein paar Tage vor Veröffentlichung der Flächennutzungsänderung, kam er wieder und bot (immer noch lächerliche) 6000€.

Meiner Meinung nach ein Fall von Amtsmissbrauch seitens des Bürgermeisters, der mit dem Nachbarn offenbar unter einer Decke steckt oder ihm einen Tipp gab…

123phil  26.12.2013, 20:33

Da weißt du wie das lang läuft in so einer Gemeinde,nochmal nehmt euch einen Anwalt,ich würde meinen das ist nur der Anfang.Die nehmen keine Rücksicht,hier geht es wahrscheinlich um viel Geld.

Seehausen  26.12.2013, 22:01
@123phil

Ein Anwalt bringt dazu gar nichts und kostet nur Geld.

enginmachine  27.12.2013, 07:11

Das ist kein Flächennutzungsplan, sondern ein Bebauungsplan, der hier aufgestellt wird und der wurde anscheinend von dem Gewerbetreibenden angeregt, bzw beantragt. Deine Eltern müssen ja nicht verkaufen. und wenn es ihnen zu viel wird, dann sollen sie ihn doch zu dir schicken.