Kann man Lastschriftabbuchungen verbieten lassen

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Es kann nichts per Lastschrift eingezogen werden, wenn Du dies nicht vorher erlaubt hast.

Du hast also eine automatische Lastschriftsperre !

habe keinerlei verträge hier rumliegen, ich lass es einfach zurückbuchen.

Da kann die Gaunerfirma eh nichts machen, den wir haben ja keinen Vertrag oder sonst was

@Rolleder

oder kann die doch was machen?

@Rolleder

Wenn Du keinen Vertrag mit solch einer Firma hast, zurückbuchen und gar nicht mehr drum kümmern.. es sind derzeit viele Gauner mit solchen Methoden unterwegs....

Lastschriftabbuchungen sind nur dann möglich, wenn du diesen zuvor zugestimmt hast. Du kannst jederzeit, deine Einwilligung widerrufen. Da genügt ein Schreiben an denjenigen dem du zuvor deine Einwilligung gegeben hast. Das ist nicht die Bank, sondern z.B. eine Versicherungsgesellschaft, Strom-Gas. Wasser der Energieversorger, Telefon usw. Dann musst du die Beträge eben mittels Überweisung bgleichen. Ist zwar mit etwas mehr Aufwand verbunden, aber du hast dadurch auch eine gewisse Kontrolle. Steigen z. B. Beiträge und du hast einen Brief der dir höhere Beiträge ankündigt nicht gelesen, so buchen die dir den höheren Beitrag ab. Könntest dadurch evtl. die Frist für eine Vertragskündigung versäumen , wenn Beitragserhöhungen angekündigt werden. Ich habe niemanden eine Einwilligung über das Lastschriftverfahren gegeben. Fülle je nach Fälligkeit meine Überweisung aus und werfe diese in den Briefkasten meiner Bank. Die erledigen das dann für mich. Gibt aber auch die Möglichkeit die Überweisungen selber an einem Automaten in der Bank, vorzunehmen. Mag zwar in der heutigen Zeit des Online- Bankings konservativ sein, aber mir geht Sicherheit vor. Online-Banking ist auch nicht so sicher, wie das die Banken immer wieder verkünden. Computerexperten im Fernsehen haben schon öfters nachgewiesen, dass es trotz aller Vorsicht manchen Betrügerbanden gelingt, ein Konto abzuräumen.

Du hast irgendwann mal irgendjemand erlaubt abzubuchen. Wenn Du das nicht mehr möchtest, dann musst Du das schriftlich widerrufen. Also hast Du mit dem "Abbucher" eine Vereinbarung, die Sparkasse hat damit gar nichts zu tun.

Wenn du widerrufen hast, dann dürfen sie nicht mehr abbuchen. Wenn sie es trotzdem tun, kannst Du das Geld zurückholen, dabei hilft Dir Deine Bank.

habe keinen vertrag unterschrieben oder sonst was

@Rolleder

Ohne Dein Einverständnis darf keiner abbuchen, irgendwo musst Du die Erlaubnis gegeben haben, manchmal ist die Einzugserlaubnis im Schriftstück "versteckt", oder hast Du was im Internet abgeschlossen? Die haben ja irgendwo Deine Kontodaten her? Das ändert aber nichts daran, dass Du nicht sofort widerrufen kannst. Schreib einen Zweizeiler: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung."

Sende das notfalls per Einschreiben (mit Rückantwort?)ab und dann hat das ein Ende.

das Lastschriftverfahren genehmigst Du ja nicht der Sparkasse, sondern demjenigen, der bei Dir abbucht. Dort kannst Du es widerrufen. Sollte er sich nicht daran halten, kannst Du innerhalb 6 Wochen die Lastschrift zurückgeben. Da dem Abbuchenden dabei hohe Gebühren entstehen, wird er sich überlegen, ob er es ein zweites mal versucht. Allerdings bedenke auch, daß Dir damit ein Stück Komfort entgeht - Du muß dann wieder selbst die Überweisungsträger ausfüllen. Bei einem anderen Abbuchungsverfahren, das Du der Sparkasse genehmigt hast, das aber nur ganz ganz selten verwendet wird, kannst Du bei der Sparkasse widerrufen - aber wie gesagt, das ist nicht das bei uns übliche Lastschriftverfahren.

wiehoch sind die Gebühren die für das illegale abbuchen anfallen??

@Rolleder

die fallen nicht fürs illegale Abbuche an, sondern wenn Du eine Abbuchung (egal ob illegal odern nicht) wieder zurückgibst - also so daß sie dem Abbucher wieder belastet und Dir wieder gutgeschrieben wird) - Gebühren kommt wohl auf die jeweilige Bank an - dürften aber so um die 10 € für den Abbucher sein.

Du kannst dein Konto grundsaetzlich gegen Lastschriften sperren lassen. Dann werden keinerlei Lastschriften mehr eingeloest. Die Sperrung einzelner Lastschriftempfaenger ist hingegen nicht moeglich, da die Bank ja nicht wissen kann, wem du eine Latschriftermaechtigung erteilt hast und wem nicht.

Abbuchungsauftraege gehen aber auch dann noch. Nur die kannst du nicht zurueckbuchen lassen.

alles klar