Ist das rechtens, dass es bei der BahnCard 50 kein Rückgaberecht gibt? Wie kann der Schülerrabatt nachträglich angerechnet werden?
Hallo,
ich habe mir vor kurzem eine Bahncard 50 gekauft, habe bei der Bestellung dabei vergessen den Schülerrabatt zu buchen. Hab ich irgendwelche rechtlichen Handhabe das sie mir das jetzt trotzdem noch anrechnen müssen ?
Und, Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen liegt ja eigentlich bei 14 Tagen, die Bahn rechnet die Bahncard aber als Fahrschein, somit fällt sie nicht unter das Fernabsatzgesetz und damit kann ich sie auch nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgeben bzw. das sagt zumindest die Hotline von denen. Ist das so rechtens? Hab ich dagegen eine rechtliche Handhabe?
MfG
2 Antworten
Gute Frage.
Bis zum 1.7.2014 war das Vorgehen der Bahn möglich, da das Widerrufsrecht des BGB bis dahin für Verträge im Zusammenhang mit Personenbeförderung ausgeschlossen war.
Am 1.7.2014 trat jedoch das neue Verbraucherrecht in Kraft, da ist von Personenbeförderung nicht mehr die Rede. Dir könnte also ein Widerrufsrecht gemäß §355, 312g BGB zustehen. Bin aber noch nicht so vertraut mit dem neuen Verbraucherrecht.
Wow super! Das klingt ja mal echt gut und lässt mich hoffen, herzlichen dank für die Antwort.
" Hab ich irgendwelche rechtlichen Handhabe das sie mir das jetzt trotzdem noch anrechnen müssen"
Nein, keine.