Ist das rechtens, dass es bei der BahnCard 50 kein Rückgaberecht gibt? Wie kann der Schülerrabatt nachträglich angerechnet werden?

2 Antworten

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Gute Frage.

Bis zum 1.7.2014 war das Vorgehen der Bahn möglich, da das Widerrufsrecht des BGB bis dahin für Verträge im Zusammenhang mit Personenbeförderung ausgeschlossen war.

Am 1.7.2014 trat jedoch das neue Verbraucherrecht in Kraft, da ist von Personenbeförderung nicht mehr die Rede. Dir könnte also ein Widerrufsrecht gemäß §355, 312g BGB zustehen. Bin aber noch nicht so vertraut mit dem neuen Verbraucherrecht.

Mark1616 
Fragesteller
 02.10.2014, 14:41

Wow super! Das klingt ja mal echt gut und lässt mich hoffen, herzlichen dank für die Antwort.

" Hab ich irgendwelche rechtlichen Handhabe das sie mir das jetzt trotzdem noch anrechnen müssen"

Nein, keine.