Könnte man die Bahncard 100 komplett von der Steuer absetzen (oder zumindest ein Bundeslandticket)?

3 Antworten

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§ 9 EStG – Werbungskosten

Nummer 4

Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4. 2Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.

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bei Nutzung des ÖPNV können die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden (aber keine Phantasiekosten - bundesweites Ticket, obwohl gar nicht notwendig)

Vielen Dank!

Eher nicht. Eine Bahncard kann man von der Steuer absetzen, wenn sie durch die Ersparnis der einzelnen Fahrten kompensiert wird. Das wird bei einem normalen Arbeitsweg bei der BC100 kaum der Fall sein.

Dankeschön. Wenn man in der Nachbarstadt arbeitet, würde man dann auch nicht das Bundeslandticket absetzen können?

Die sogenannte Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungs-km kann jeder in Anspruch nehmen, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird.

'Von der Steuer absetzen' bedeutet übrigens nicht, dass das Finanzamt die Kosten erstattet, sie verringern lediglich das zu versteuernde Einkommen und wirken sich nur in Höhe des eigenen Steuersatz aus. Kosten zu produzieren, um Steuern zu sparen, funktioniert nicht.