BahnCard- Brief von Inkasso Universum nach Umzung in die USA- was soll ich tun? Wie reagieren?

5 Antworten

telefonisch beim Bahn Service meine BahnCard 25 gekuendigt

Man kann Verträge nicht mündlich oder am Telefon kündigen. Diese Willenserklärung musst du schriftlich abgeben am besten so, dass du den Erhalt nachweisen kannst.

Vollstreckbar sind Forderungen aus Deutschland in den USA nicht, jedoch kann die böse Überraschung kommen, wenn du nach Hause zurück kehrst.

Beauftrage jemanden für dich die Post zu erledigen und schau, ob es Gerichtspost gibt.

Du solltest Deinen Bekannten beauftragen, Deine Post zu öffnen.

Nur so kannst du mögliche Fristen wie DerCAM angedeutet hat einhalten und reagieren. Auf die Mahnung eines Inkasso Büros nicht zu reagieren ist nicht weiter schlimm. Aber auf Post vom Gericht muß innerhalb von Fristen reagiert werden.

Du bist ordnungsgemäß abgemeldet beim Einwohnermeldeamt? Ich würde dem Inkasso kurz per Einschreiben antworten (ggf. als Fax vorab schicken). In Etwa: "Hallo. Die Bahncard wurde ordnungsgemäß vor meinem Umzug in die USA gekündigt. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Beachten Sie zwingend meine neue Adresse in den USA. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Mehr würde ich nicht tun. ein unwidersprochener Mahnbescheid, von dem du nichts mitbekommst, lässt sich ggf. mit deinem Umzug angreifen. Die notwendigen Dokumente, beispielsweise von der Botschaft, damit dir der Auslandsaufenthalt bestätigt wird, solltest du dir schon mal besorgen und sehr gut aufheben. Es kann sein, dass du sie öfter braucht. Die Personen, die unter deiner alten Adresse noch wohnen, solltest du anweisen, die Briefe immer an den Empfänger zurückzusenden mit Grund "verzogen" und der entsprechenden neuen Adresse. Vor allem gerichtliche Schreiben sollte man immer auch beispielsweise telefonisch mit dem Gericht abklären, dass du im Moment in den USA wohnst.

Das ist natürlich eine blöde Situation, weil Du die Kündigung nicht beweisen kannst. Merke: Sowas macht man immer schriftlich!

Natürlich könntest Du jetzt langen Schriftverkehr mit der Bahn führen. Aber bringt das was? Wenn die Bahn Dich verklagt, hast Du keine Chance. Die Kündigung kannst Du nicht beweisen, der Sachbearbeiter, der die Sache damals aufgenommen hat, wird sich nicht mehr erinnern können. Es wäre auch fraglich, ob eine mündliche Kündigung überhaupt wirksam ist. Da müsste man in die AGBs der BahnCard schauen. Pragmatisch wäre es daher, jetzt die Kosten zu bezahlen, einschließlich der Mahngebühren, und dann eine schriftliche Kündigung für die Zukunft hinterherzuschicken. Den Betrag würde ich unter "Lehrgeld" verbuchen.

Selbst wenn man das macht: Die Inkassokosten braucht man nicht bezahlen. Die normalen Mahnkosten (eins oder zweimal Briefporto) und das wars. Im Verwendungszweck klarstellen, für was das Geld ist.

@mepeisen

Da sie sich im Ausland aufhält, ist es gerechtfertigt, wenn der Gläubiger wegen des erhöhten Aufwands ein externes Inkassounternehmen einschaltet. Es ist nur die Frage, ob die Inkassokosten höher sind als das Anwaltshonorar, wenn die Bahn statt des Inkassobüros einen Anwalt eingeschaltet hätte. Das müßte man sich anschauen, aber bei den Kosten für eine Bahncard können die Inkassogebühren ja nicht so hoch sein als dass es sich lohnen würde, darüber zu streiten.

@regulus2013

Das ist rein logisch Unfug. Der Gläubiger weiss derzeit augenscheinlich gar nichts vom Auslandsaufenthalt, da auch die Inkassobriefe zunächst an die alte Adresse gingen. Da ist nichts gerechtfertigt.

Davon abgesehen sind Inkassokosten beispielsweise bei der BFS Risk regelmäßig deutlich höher als die Kostennote eines Anwalts.

@mepeisen

Lieben Dank erstmal fuer eure Antworten!! Hmmmm- soll ich jetzt einfach direkt an die Bahn die Kosten fuer die Karte sowie Mahngebuer zahlen und mehr nicht? Habe schon mehrmals hier gelesen, dass die meissten vorschlagen, nichts an die Inkasso zu ueberweisen, sondern nur BahnCard Kosten plus Mahngebuehr direkt an die Bahn, und weitere Briefe der Inkasso ignorieren...?

Es wird jetzt wohl einen Mahnbescheid geben (vielleicht auch schon zugestellt) und anschliessend - sofern du dem Mahnbescheid nicht widersprochen hast - ein Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen kannst du dann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Tust du dies nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskraeftig und der Glaeubiger kann vollstrecken lassen.

Damit, dass du dich z.Zt. in den USA aufhaeltst, kannst du dich nicht rausreden. Wenn du in Deutschland behoerdlich gemeldet bist (Wohnsitz), musst du auch dafuer Sorge tragen, dass dich an deine deutsche Anschrift geschickte Schreiben auch erreichen. Wie du das machst, ist dein Problem. An deiner deutsche Meldeadresse zugestellte Schreiben gelten auch dann im Moment der Zustellung als zugegangen, wenn du sie selbst erst sehr viel spaeter erhaeltst.