Spiegelreflex Kamera Rückgaberecht?
Hallo!
Ich habe mir neulich eine Spiegelreflexkamera bestellt, ausprobiert und wieder zugrückgesandt weil ich von meinem 14-Taägigen Rückgaberecht gebrauch machen wollte. Es wurden 120 Auslösungen mit der Kamera getätigt, sonstige erkennbare Spuren der Benutzung sind nicht vorhanden. Nun sagt mir der Händler, dass ein Umtausch aufgrund dieser Nutzung nicht mehr mögllich ist und schickt mir diese zurück. Ist das Rechtens? Sinn des Rückgaberechtes ist doch, dass man die Ware die man Online bestellt kurz antesten kanm wie man aus auch im Laden hätte tun können. Oder vertue ich mich da?
Vorab schonmal besten Dank, Donte123
3 Antworten
Ein Rückgaberecht ist normalerweise nur möglich, wenn du die Kamera so genutzt hast, wie du es in einem Ladengeschäft ausprobieren würdest. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man im Laden 120 Fotos schießt.
Du hast über das Internet immer 14 Tage Rückgaberecht, zudem musst du nicht einmal einen Grund für Rückgabe angeben.
Ja, aber nicht in benutztem Zustand der über übliches Testen hinausgeht. Ob das bei 120 Auslösungen der Fall ist?
Ich kaufe sowas im Fachhandel - testen mit dem Ausstellungsstück, Mitnahme dann im OVP oder das reduzierte Ausstellungsstück.
Wenn du die Kamera auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt hast & alle Bilder, falls eine Speicherkarte dabei war, gelöscht hast, müsste das eigentlich trotzdem klappen.
Jetzt stellt sich die Frage ob 120 Fotos einem kurzen Antesten gleicht.
Grundsätzlich verstehe ich den Händler, aber auch dich.
Normalerweise wird ein Abschlag verlangt wenn das Gerät nicht ganz in Ordnung ist - frag mal den Händler ob er darauf einsteigt.