Kann man Briefe vom Inkassobüro bzgl. BahnCard ignorieren?

8 Antworten

Ich habe die BahnCard50 beruflich genutzt, sie wurde von meinem Arbeitgeber auf meinen Namen bestellt und bezahlt.

Demzufolge müsste die Rechnungsadresse ja die des AG sein. Oder erhieltst du das Geld vom AG erstattet? Anders ergibt die Geschichte nämlich keinen Sinn.

In der Zwischenzeit habe ich den Arbeitgeber gewechselt und lebe im Ausland. Mein Ex-Arbeitgeber hat die BahnCard nicht rechtzeitig gekündigt.

Das kann er vermutlich gar nicht, weil du der Inhaber bist. Ergo hättest du kündigen müssen.

Als mir die neue BahnCard mit der Rechnung zugesandt wurde, habe ich außerordentlich gekündigt und den Sachverhalt dargestellt.

Das ist zwar nett von dir, aber sinnlos. Eine Kündigung ist nämlich nur fristgebunden möglich, und einen Anspruch auf außerordentliche Kündigung gibt es hier nicht. Die Kündigung hätte 6 Wochen vor Auslaufen / Verlängerung schriftlich gegenüber der Deutschen Bahn AG ausgesprochen werden müssen (Einwurf-Einschreiben).

Darauf hat die Bahn nicht reagiert und stattdessen das Inkassobüro Universum beauftragt, die Kosten einzutreiben.

Das ist das normale Verfahren.

Da ich die BahnCard selbst nicht bestellt und auch nicht bezahlt habe,

Das stimmt ganz offenbar nicht, wenn du der Rechnungsempfänger bist.

sie aber auf meinen Namen ausgestellt ist, obwohl ich sie absolut nicht
nutze, will ich die Forderung nicht bezahlen.

Das ist zwar verständlich, nur nutzlos. Die Rechnung ist korrekt. An den Gläubiger direkt bezahlen zzgl. angemessener Mahnkosten und Zuschläge (dazu am Besten die Forderungsaufstellung des Inkassos anonymisiert hier einstellen), und dem Inkasso vollumfänglich einmalig widersprechen. Zeitgleich die Kündigung gegenüber der Deutschen Bahn AG aussprechen zum nächstmöglichen Termin.

Hallo Leutz, bin selbst "Firmenkunde". Die DB wirbt ziemlich breit und groß damit, dass solche Firmen-BC´s JEDERZEIT kündbar sind mit festen Regeln der Erstattung des Restbetrags.

Fahrt doch mal diese Schiene ab - erst mal nachfragen zur BC und den Vertragsbedingungen, dann durch Vergleich erst DEINEN Fall ins Spiel bringen.

Ich hoffe, dass es dann ganz anders aussieht.

In Sachen des Namens und Vertrags steht hier LEIDER viel Falsches - weil blind und wild spekuliert. Juristisch sicher korrekt, aber auf Fälle bezogen, die so nicht sind. (Ich selbst bin nur juristischer Laie.)

Umgekehrt aber: wie kommt dann deine Anschrift ins Spiel? Wenn ich für meinen Mitarbeiter eine Fahrt mit dessen Name darauf "buche", hat die DB noch lange nicht dessen private Anschrift, auch nicht bei der BC 50 z.B.... Da ist noch ein Widerspruch.

Also erhelle uns hier bitte mit von Dir überprüften Fakten zur Sache.

Name:

Das ist sogar Pflicht, dass DEIN Name auf der Karte steht, wenn den Vertrag dein AG macht (du musst dich als berechtigter Fahrgast ausweisen können) - DER AG bleibt aber dann der rechtliche Partner. 

Viele Annahmen hier fußen nicht auf dem Geschäftsgebaren und Regeln zu den Produkten der DB.

Liebe Juristen, bitte nichts verübeln - ich möchte zur Klärung beitragen aus Kundensicht der Produktpräsentation der DB.

FordPrefect  06.12.2017, 12:53

Hallo Leutz, bin selbst "Firmenkunde". Die DB wirbt ziemlich breit und groß damit, dass solche Firmen-BC´s JEDERZEIT kündbar sind mit festen Regeln der Erstattung des Restbetrags.

Das stimmt. Dann ist aber Rechnungsempfänger der AG, nicht der Mitarbeiter. Und genau deswegen vermute ich, dass es sich um eine ganz gewöhnliche BC50 handelt, deren Jahrespreis der AG dem AN erstattet hat. Und dann gilt genau das, was ich schon geschrieben habe ;-)

Jedenfalls nicht ignorieren. Entweder du weist darauf hin das du gekündigt hast und räumst das Problem damit aus dem Weg oder du lässt das deinen alten Arbeitgeber machen, da der sich schließlich auch um den Rest gekümmert hat.

FordPrefect  05.12.2017, 08:36

Der Nachweis der Kündigung ist sinnlos, da nicht fristgerecht erfolgt. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es hier nicht.

Danke für Eure Unterstützung. Ich habe den Fall jetzt an einen Anwalt übertragen. :)

LG Sylvia

Das Problem ist du bist der Vertragsnehmer. Sie wurde auf deinen Namen bestellt und du hast sie damals auch genutzt, ergo durfte die Bahn davon ausgehen, dass auch wirklich du diesen Vertrag gewollt und geschlossen hast.

Ergo kann dein Arbeitgeber den Vertrag gar nicht kündigen.

Also bezahlen und ggf. prüfen ob du den Arbeitgeber in Regress nehmen kannst

oder

nicht bezahlen und nicht mehr nach Deutschland zurück kehren bzw. rausfinden, inwieweit die Forderungs im Ausland vollstreckbar ist.