Bekommt man Bafög wenn die Eltern 10.000€ Schulden haben oder wird sowas nicht mit einberechnet?

2 Antworten

Nein, natürlich nicht. Es sei denn, die Ausbildung ist förderungsfähig und es wird ein entsprechender Antrag gestellt. Ohne Antrag gibt es nichts und rückwirkend auch nicht. Schulden der Eltern sind kein Grund für Leistungen nach dem BAföG.

Sind die Erziehungsberechtigten gem. BAföG mit seinen läppischen Freibeträgen zu Unterhalt verpflichtet und können sie diesen nicht leisten, sollte das Kind einen Antrag (vielleicht auch gleich mit abgeben) stellen auf elternunabhängige Vorausleistungen. Das Kind bekommt dann den Höchstssatz und der etwaige Betrag von den Eltern wird nach dem deutlich besseren BGB ermittelt.

Viel Glück.

patriciaaa94 
Fragesteller
 13.05.2011, 19:24

hä? schon klar das man da n antrag stellen muss und ich amch en schulische ausbildung die unbezahlt ist also könnte man schon was kriegen die frage war ja nur ob die schulden auf dem formular mit angegeben werden

schleudermaxe  17.05.2011, 09:49
@patriciaaa94

Das Amt verlangt den Bescheid über Einkommensteuer für das Jahr 2009 und somit keine Angaben über etwaige Schulden.

Ommmm  18.11.2011, 20:13

Unsinn.. Elternunabhängiges BAföG gibt es doch nicht, wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht! Absoluter Quatsch. Ich bin Studentin und beziehe selbst Leistungen nach dem BAföG. ElternUNabhängiges gibt es nur, wenn du schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hast und danach BAföG beantragst. Das "normale", elterabhängige BAföG muss, wie schon gesagt, beantragt werden. Das ist ein Formblatt, dass man ausfüllen muss - eigentlich muss man so ziemlich alles offen legen. Ob du - auch vor Förderungsbeginn - Geld verdient hast, wo du versichert bist und wie viel das kostet, wie dein schulischer Werdegang seit der fünften Klasse war, wie viel Geld du auf dem Konto hast und (kein Scherz) wie viel in Bar im Portemonnaie^^. Und natürlich, wie dein Einkommen ist. Nachweisen musst du natürlich auch alles - eine Kopie des Kontoauszuges einreichen. Und noch diverses andere mehr. Dann gibt es eine so genannge Anlage zum Formblatt, die die Eltern ausfüllen MÜSSEN (meine weigerten sich und wurden vom zuständigen BAföG-Amt ermahnt und ihnen wurde mit Klage gedroht). Und ebenso wie du selbst wenn du den Antrag stellst, müssen die Eltern auch alles angeben - auch, wenn sie Schulden haben und wie viele. Aber in die direkte Berechnung fließt das nur indirekt ein - wenn Schulden da sind und das Einkommen evtl. noch dazu recht gering, ist klar, dass du recht viel BAföG oder sogar den Höchstsatz von 670 Euro bekommst. Die Eltern müssen die Anlage (mehrere Seiten) selbst ausfüllen, die Nachweise hinzufügen (aktuellster Einkommenssteuerbescheid) und unterschreiben. Dann wird berechnet wie viel Geld du bekommst.. gibt dann noch verschiedene Faktoren, die mit einfließen, z.B. bekommst du mehr, wenn du eine eigene Wohnung hast usw. Mit dem Unterhalt ist es etwas anderes. Normaler Weise ist es ja so, dass deine Eltern verpflichtet sind, dir bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) Unterhalt zu leisten. So lang du noch zuhaus wohnst, wird der durch Naturalien geleistet, d.h. dadurch dass sie Essen und Trinken bezahlen, Miete, Strom usw. Sobald du ausgezogen bist, sind sie theoretisch und lt. Gesetz zu Barunterhalt verpflichtet, da gibt es eine Tabelle nach der berechnet wird, wie viel dir zusteht. Basis ist hier auch das Einkommen. Das bedeutet: Normaler Weise hast du auf jeden Fall Anspruch auf eines von beidem, BAföG oder Barunterhalt der Eltern. Allerdings warn ich dich vor.. sobald deine Eltern einen guten Anwalt haben, kann das Gesetz seeehr weit gedehnt werden. Ich hoffe, du hast eine gute Beziehung zu ihnen, das macht vieles leichter, glaub mir.

Wie das mit der Rückzahlung des BAföG ist, weißt du aber? Die Hälfte der Gesamtsumme, die dir für die Dauer deiner Ausbildung gezahlt wird, ist geschenkt, die andere ist ein zinsloses Darlehen.. Diese zweite Hälfte musst du spätestens im 5. Jahr nach Beendigung der Ausbildung anfangen in Raten zurückzuzahlen, jedoch zahlst du nie mehr als 10 000 Euro zurück. Und je schneller du zurückzahlst, desto mehr von der Gesamtsumme wird dir erlassen.

Wenn du googlest, findest du übrigens alle Formblätter zum kostenlosen Download, dann kannst du genau sehen was du alles angeben musst. Viel Glück!

Ommmm  18.11.2011, 20:18
@Ommmm

Kleiner Nachtrag: Ich weiß die Frage ist schon ewig her, aber so einen Unsinn wie mit dem elternunabhängigen BAföG kann ich einfach nich so stehen lassen^^

schleudermaxe  09.06.2019, 06:32
@Ommmm

... hast Du zwischenzeitlich Dich etwas belesen?

Meine KInder haben alle elternunabhängige Vorausleistungen bekommen, weil ich mich mit den läppischen Pauschalen nach dem BAföG eben nicht habe abspeisen lassen..

Unsinn ist richtig, denn Du kennst nicht einmal den Unterchschied zwischen Leistungen und elternunabhängige Vorausleistungen.

Es kommt einfach nur auf den Verdienst an. Mein Bruder hat auch kein bafög bekommen als meine Eltern das Haus abbezahlen mussten.

schleudermaxe  13.05.2011, 09:45

Da kann aber etwas nicht stimmen. Sozialleistungen sind immer abhängig vom Einkommen des Antragstellers und seinen Erziehungsberechtigten. Nicht von den Schulden. Ggf. ist zu prüfen, ob elternunabhängige Vorausleistungen zu beantragen sind. Dann wird der etwaige Unterhalt nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Freibeträgen ermittelt, sondern nach dem deutlich besseren BGB. Das Kind bekommt sofort den Höchstsatz und ist "fein" raus. Die o.g. Behauptung ist für diesen Fall nicht zu gebrauchen und sie ist auch nicht zutreffend. So einen Ablehnungsgrund gibt es in Deutschland eben nicht.