Bafög Zahlung gerechtfertigt?

4 Antworten

Hi,

nein, das ist so im Gesetz nicht vorgesehen und nicht geregelt. Egal ob staatliche Schule oder Privatschule, der Bedarf ist der selbe. Es wird nichts abgezogen.

Entweder du klärst das vorab ab und fragst auf welchen Paragraphen sie sich bezieht oder du wartest den Bescheid ab und wartest ab, ob die gute Frau nur heiße Luft von sich gibt, der Bescheid aber stimmt. Gegen den Bescheid kannst du noch 4 Wochen lang Widerspruch einlegen.

Ich habe meine schulische Ausbildung auch auf einer Privatschule gemacht und den vollen Bafög Satz erhalten. Entweder hast du selbst zu viel Vermögen oder deine Eltern haben vor zwei Jahren zu viel verdient. Aber die Aussage der Sachbearbeiterin kann ich nicht nachvollziehen.

softwarm 
Fragesteller
 15.08.2017, 21:25

Dankeschön! Trifft beides leider nicht zu, weshalb ich auch so verwirrt bin. 

Du weisst schon, das der Bafög-Satz für im Elterhaus lebende Kinder niedriger ist? Mit dem Bafögbetrag kannst du das Schulgeld nicht decken.

Schulgeld ist "Privatvergnügen"

Hey! Da du dich auf der Ludwig Fresenius Schule beworben hast, nehme ich mal an das du auch ein aufnahmegespräch hattest. Ich hab mich auch für ne Ausbildung (bta) dort beworben und wurde zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Könntest du mir vielleicht sagen, wie sowas abläuft? Ich kann mir da leider nichts darunter vorstellen. Wäre sehr lieb wenn du antwortest