Bafög - Wie lange ist die Widerspruchsfrist?

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wie bei allen amtsangelegenheiten, 4 wochen. übrigens das steht auch auf deinen bescheid drauf, mach mal richtig die augen auf.

Hallo! Das muss dabei stehen, ansonsten ist der Bescheid nicht rechtskräftig und es kann jederzeit Widerspruch eingelegt werden. In der Regel sind es aber 4 Wochen.

es sind 1 Monat.

Grundsätzlich gilt: 1 Monat! 4 Wochen sind falsch, wenn ein Bescheid 4 Wochen in der RBhBl stehen hat, ist er schlichtweg falsch und die Widerspruchsfrist verlängert sich auf 1 Jahr!

Das steht im Bescheid unter Rechtsmittelbelehrung.

Viel Glück. Prüfe, wenn es denn den Höchstsatz nicht gibt, ob elternunabhängige Vorausleistungen zu beantragen sind. Dann richtet sich der Anteil der Eltern nicht nach dem BAföG, sondern nach dem besseren BGB.

Viel Glück und bedenke, daß das Studentenwerk nicht für die Studenten da ist, sondern auf der Gegenseite sitzt und die Interessen des Staates vertritt.