Bafög und freiberuflich, Studiengebühren abziehen?
Hey,
ich arbeite neben dem Studium bei der Schülerhilfe als Nachhilfelehrer und verdiene auf Honorarbasis;
die Frage ist jetzt: Kann ich meine Studiengebühren von meinem Gewinn als Sonderausgaben auf dem Steuerbescheid abziehen? Und diesen Steuerbescheid dann als Einkommensnachweis einreichen?
2 Antworten
Kann ich meine Studiengebühren von meinem Gewinn als Sonderausgaben auf dem Steuerbescheid abziehen?
Kosten für ein Erststudium sind Sonderausgaben, § 10 Absatz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz, die du in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen kannst und die dann bei der Einkommensteuererklärung bzw. im Steuerbescheid berücksichtigt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
Und diesen Steuerbescheid dann als Einkommensnachweis einreichen?
Ein Steuerbescheid kann natürlich als Einkommensnachweis verwendet werden.
ähm, was haben die Studiengebühren mit der Nachhilfetätigkeit zu tun?
richtig: NICHTS!
Können beim FA als Sonderausgaben geltend gemacht werden und ich brauche das Studium um dort arbeiten zu dürfen