Bafög und freiberuflich, Studiengebühren abziehen?

2 Antworten

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Kann ich meine Studiengebühren von meinem Gewinn als Sonderausgaben auf dem Steuerbescheid abziehen?

Kosten für ein Erststudium sind Sonderausgaben, § 10 Absatz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz, die du in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen kannst und die dann bei der Einkommensteuererklärung bzw. im Steuerbescheid berücksichtigt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

Und diesen Steuerbescheid dann als Einkommensnachweis einreichen?

Ein Steuerbescheid kann natürlich als Einkommensnachweis verwendet werden.

ähm, was haben die Studiengebühren mit der Nachhilfetätigkeit zu tun?

richtig: NICHTS!

aquaboy123 
Fragesteller
 22.07.2020, 21:08

Können beim FA als Sonderausgaben geltend gemacht werden und ich brauche das Studium um dort arbeiten zu dürfen