BaFög Rückzahlung Bürgschaft?

2 Antworten

Nein. Wie kommst du darauf?

Der "Witz" an einem Bürgen ist, dass er dem Kreditgeber eine zusätzliche Sicherheit gibt.

Wenn der eigentliche Kreditnehmer den Kredit nicht bedienen kann, kann man seine Forderungen gegenüber dem Bürgen geltend machen.

Das ist natürlich nur bei der Erteilung des Kredits interessant. Bei der Rückzahlung ist der Zug ja schon längst abgefahren.

Aber natürlich nicht