Bafög in Der Ehe: Rückzahlung entfällt?

2 Antworten

Eine Ehe hat mit der BAföG-Rückzahlung nichts zu tun.

Das einzige BAföG, das nicht zurückgezahlt werden muss, ist das Schüler-BAföG - es ist eine "Vollunterstützung".

"Normale" BAföG-Leistungen (Studenten, Meister) werden zur Hälfte als Kredit gewährt und müssen (zumindest anteilig) zurückgezahlt werden.

Nein, ist auch nicht so.

Eine Hochzeit ändert nichts am Schuldenberg. Genauso wenig wie die Geburt von Kindern oder Krankheit. Selbst wenn man schwer krank ist, bleiben die Schulden. Nur weil man sie in dem Moment nicht zahlen kann, entfallen sie nicht. Nach 20 Jahren Schulden nimmt der Staat sich auch Eigentum vor um die Schulden zu tilgen und Schulden sind auch in der Erbmasse zu finden, wenn man stirbt.

Also nein, da kann man heiraten wen man will und so oft man will: Schulden bleiben Schulden und bleiben einem bis zum Lebensende erhalten und darüber hinaus ;)