Bafög in einer Bedarfsgemeinschaft Anrechnung

2 Antworten

Bafög wird nicht angerechnet. Du fällst komplett aus der BG raus. Deine Mutter bekommt nur noch ihren Regelsatz sowie die halbe Miete.

"Leistungsausschluss durch BAföG und Co.

Bezieher oder “dem Grunde nach” Anspruchsberechtigte von Ausbildungsförderung nach dem BAföG, BAB oder dem Ausbildungsgeld sind im Regelfall von Hartz IV ausgeschlossen, dies ergibt sich aus der Regelung des § 7 Abs. 5 SGB II."

Du könntest vlt. einen Mietzschuss beantragen:

"Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II

Studenten, die während des Studiums noch bei ihren Eltern wohnen und einen Anteil der Miete übernehmen müssen – weil die Eltern z.B. selbst hilfebedürftig im Sinne von Hartz IV sind und den Mietkostenanteil für das studierende Kind nicht tragen können – haben Anspruch auf die Übernahme der ungedeckten, angemessenen Wohnkosten nach dem SGB II."

http://www.bafoeg-aktuell.de/magazin/hartz-iv-fuer-studenten.html

KKKGGG 
Fragesteller
 05.04.2015, 17:20

Vielen Dank. Was bedeutet es genau,  dass ich aus Hartz  4 ausgeschlossen bin? Lebenspartner, die mit einem Bedürftigen zusammen leben, müssen ja beispielsweise auch für den Bedarf des Bedürftigen aufkommen, obwohl sie selbst keine Leistungen beziehen, also quasi auch aus Hartz 4 ausgeschlossen sind. 

TreudoofeTomate  05.04.2015, 17:26

§ 27 Abs. 3 SGB II. Und das schon seit einigen Jahren.  ;-)

KKKGGG 
Fragesteller
 05.04.2015, 17:34
@TreudoofeTomate

Habe gerade einmal nachgesehen. Soweit ich das verstehe, bezieht sich dieser Paragraph lediglich auf den Zuschuss. Woraus ergibt sich, dass Bafög nicht angerechnet wird? Keinen  Anspruch auf ALG II zu haben bedeutet ja nicht, dass das Einkommen nicht verrechnet werden kann. Dann würde die Erfindung der Bedarfsgemeinschaft doch auch gar keinen Sinn machen, oder? 

beangato  05.04.2015, 17:40
@KKKGGG

dies ergibt sich aus der Regelung des § 7 Abs. 5 SGB II.

Und das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

Da du nicht deiner Mutter unterhaltspflichtig bist, bleibt dein BAföG bei ihrer Leistung außen vor. Was allerdings passiert, die Anrechnung des Kindergeldes verschiebt sich dort hin, wo sie eigentlich nach BKGG auch hin gehört, zur kindergeldberechtigten Person. Das heißt, bei deiner Mutter werden bis zu 184 EUR als Einkommen (mehr) angerechnet.

KKKGGG 
Fragesteller
 05.04.2015, 17:14

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich glaube aber, dass Unterhaltspflicht unabhängig von den Pflichten in einer Bedarfsgemeinschaft ist. Würde ich jetzt beispielsweise allein leben und vollzeit arbeiten, dann müsste ich nichts zahlen. Kann das sein? 

TreudoofeTomate  05.04.2015, 17:25
@KKKGGG

Ja, die Unterhaltspflicht ist im BGB geregelt. Aber sie schlägt an dieser Stelle ins SGB II durch. Einkommen von Kindern wird niemals bei den Eltern leistungsmindernd berücksichtigt. Ausnahme ist eben nur das Kindergeld, da das eigentlich Einkommen der Eltern ist.

KKKGGG 
Fragesteller
 05.04.2015, 17:39
@TreudoofeTomate

Ich hatte eben gelesen, dass Kinder unter 25, die ihren Lebensunterhalt aus eigenständigen Mitteln finanzieren können, nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Zählen hierzu lediglich Einkommen aus Arbeitsentgelt oder auch Bafög? Voll bestreiten kann ich meinen Lebensunterhalt damit ja eher nicht. Können Sie mir vielleicht einen Paragraph nennen, aus dem sich ergibt, dass sich Einkommen von Kindern nicht leistungsmindernd auswirkt? 

TreudoofeTomate  05.04.2015, 17:40
@KKKGGG

Das ist in deinem Fall egal, da du als Auszubildende/r ohnehin von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II ausgeschlossen bist.