Rückzahlung des Kindergeldes bei Abbruch der Erstausbildung (Studium) im 6. Semester ohne erbrachte Leistungen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange du nicht abbrichst steht deinen Eltern / dir auch Kindergeld zu,ist bei einer normalen betrieblichen Ausbildung doch auch so,solange man die Ausbildung nicht beendet hat bzw.abbricht oder gekündigt würde,hat man die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt !

Sogar für den Monat des Abbruchs / Beendigung / Kündigung würde dir noch mal Kindergeld zustehen,wenn der Abbruch nach dem 1. des Monats erfolgen würde.

Denkst du nicht, dass es als unrechtmäßig eingestzft werden könnte und ich sogar eine Anzeige bekommen könnte? Ich habe wie beschrieben nur 1 Klausur bestanden, also nicht mal das 1. Semster erfogreich beendet und andere Klausuren auch nicht angetreten, weil ich mich nicht bereit gefühlt habe.

@Jw9d7

Du bist doch aber immer noch eingeschrieben und hast nicht abgebrochen,wenn du das dann machst musst du eine Veränderungsmitteilung an die Familienkasse geben,ab wann du abgebrochen hast !

Das wirst du dann sicher noch mit deiner Exmatrikulation belegen müssen,bei einer Kündigung einer betrieblichen Ausbildung wird doch auch nicht nachgefragt aus welchem Grund gekündigt wurde,kann ja auch sein das man die Ausbildung nur besucht hat wenn man mal Bock dazu hatte und deshalb gekündigt wurde.

Dann müsste die Familienkasse für diesen Zeitraum ja auch eine Rückforderung stellen,was meines Wissens nicht der Fall wäre,man würde ja offiziell immer noch Azubi sein,so wie du offiziell normal noch als Student gelten müsstest.

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Kindergeld wird WÄHREND eines Studiums gezahlt. Das hat mit Klausuren nichts zu tun.

Das Kindergeld fällt weg, wenn du dich exmatrikulierst. Zurück zahlen musst du nur, wenn du das dann "vergisst" der Kindergeldkasse zu melden.

du musst kindergeld nie zurückzahlen

es reicht, dass du eingeschrieben bist

damit ist alles gesagt ;) 👍