Baden-Württemberg Ticket?
Kann man mit einem BW Ticket auch im ECE fahren? (Ich meine nicht den ICE! Auch nicht den EC. Das ist kein Schreibfehler)
Auf der Homepage steht nur, dass man im ICE nicht damit fahren kann. Heißt das, dass es in einem ECE gehen würde?
Und wenn man damit nicht fahren darf, was soll man sonst nehmen wenn ALLE anderen Züge davor oder danach ausfallen und es erst einen Tag davor bekannt gegeben wird, sodass man keine zeit hat Flüge etc. zu stornieren? Gäbe es denn eine Alternative? Und wenn ja, wo finde ich die benötigten Infos?
3 Antworten
Nein. Die DB hat die Zugsgattung ECE eingeführt um die ICE-Preise erheben zu können. Der Zug Frankfurt - Mailand ist ein Angebot des Fernverkehrs.
Nein, ein Baden-Württemberg-Ticket gilt nur im Nahverkehr (kaum Ausnahmen). Im ECE ist das Ticket daher nicht gültig. Da es sich beim Baden-Württemberg-Ticket um einen Fahrausweis mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt handelt, hast Du keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen anderen Zug im Sinne von § 8 Absatz 1 EVO.
Du hast aber dennoch Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung in Höhe von 1,50 € (2. Klasse) bzw. 2,25 € (1. Klasse), sofern Dir eine Verspätung von mindestens 60 Minuten widerfahren ist.
Da die Fahrpreisentschädigung erst ab einem Mindestbetrag von 4,00 € ausgezahlt wird, müssten Dir mit dem Ticket (Beförderungsvertrag) innerhalb des Geltungszeitraums 2 Verspätungsereignisse ≥ 60 Minuten (1. Klasse) oder 3 Verspätungsereignisse ≥ 60 Minuten (2. Klasse) widerfahren (Artikel 17 Absatz 3 Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr).
Nein, der ECE (der eigentlich ein EC ist) ist ein Fernverkehrszug. Nahverkehrstickets gelten hier auf den deutschen Streckenabschnitten nicht.
Bei einem Ausfall kann es natürlich sein, dass Fernverkehrszüge freigegeben werden.
Bei einem Ausfall kann es natürlich sein, dass Fernverkehrszüge freigegeben werden.
Ist aber recht unwahrscheinlich, dass man bei Ländertickets kulant ist. Im Rahmen der FGR muss die DB das auch nicht tun.