DB-Bahn Fahrpreisnacherhebung ungerechtfertigt. Einspruch erheben. Falsche Daten auf dem Zettel?

1 Antwort

Hi,

das Problem ist: Auch wenn ich dir das alles so abkaufe, die Beförderungsbedingungen der Bahn legen genau fest, dass der Zug nur mit gültigem Fahrausweis bestiegen werden darf. Dabei reicht es nicht, wenn ein gültiges Ticket existiert - man muss es natürlich auch vorzeigen können.

Die Bahn ist also im Recht, und darf die das erhöhte Beförderungsentgelt abknöpfen.

Nachzeigen ist normalerweise nur bei personalisierten, und damit nicht übertragbaren Tickets möglich.

Die falschen Daten dürften dabei auch wenig relevant sein. Ein Widerspruch schadet natürlich nicht, du hast ja nichts zu verlieren - eventuell wirst du aber in den sauren Apfel beißen müssen.

Ignorieren ist definitiv keine gute Idee - das wird schnell teurer als 60 €.

Viele Grüße,

SacredChao

Danke für die schnelle Antwort! Ja das mit dem Ignorieren hatte ich schon befürchtet. Und es würde wohl nur noch mehr Stress geben.

Würde es was bringen, dass über einen Anwalt zu klären und Zeugenaussagen meiner Freunde hinzuzufügen?

Oder soll ich einfach in meine Erklärung an die Bahn am Ende dazuschreiben, dass ich notfalls einen Anwalt beauftrage und 5 Zeuge habe?

Es kann ja wirklich nicht wahr sein, dass man wegen so einem kleinen versehen so bestraft wird. Da geht es mir weniger um 60€ als um die Wut die dahinter steckt...

@student9090

Die Wut kann ich gut verstehen - auf meiner täglichen Strecke sind die meisten Schaffner zum Glück verständnisvoll, aber auch ich hatte schon Pech :)

Ob Zeugenaussagen oder ein Anwalt da helfen können, wage ich jedoch zu bezweifeln - die Bahn beschäftigt sich vermutlich täglich mit hunderten solcher Fälle, und hat entsprechend alle Rechtslücken gestopft. Zumal der Anwalt vermutlich mehr kostet, als 60 €.

Versuch es erstmal mit dem Widerspruch, schildere die Situation (erwähnen kannst du deine Zeugen ja ruhig, egal ob es hilft) - und ganz wichtig: Eine Fristverlängerung bis zur Klärung des Sachverhalts fordern. 

Eventuell lohnt sich vorher auch nochmal ein genauerer Blick in die Beförderungsbedingungen und die Ticket-Details. Manchmal gibt es da Sonderregelungen und Ausnahmen, z.B. wenn eine verspätete Bahn Schuld an eurer Misere ist.

Letztendlich bin ich aber auch nur ein Laie - wenn es dir das Wert ist, könnte die Beratung eines Juristen sicher auch nützlich sein. ;)

@SacredChao

Also ich hatte letzte Woche gleich einen Text verfasst und online auf der dafür vorgesehenen Seite abgeschickt. Ich habe auch eine Fristverlängerung gefordert.

Allerdings kam bis jetzt keine Antwort. Nur, dass es aufgrund der hohen Anfrage dauern kann..

Was passiert nun mit der Frist wenn bis in 7 Tagen keine Antwort kommt? Muss ich dann trotzdem Strafe zahlen?