2 Kurzfristige Beschäftigungen: Welche Steuerklasse?

1 Antwort

Kommt drauf an, ob beides Dauerarbeitsverhältnisse sind, oder ob Du jeweils nach den 2 Tagen wieder kündigst.

Wenn DU die Stelle bei A am Monatsersten antrittst und zum 10. Kündigst udn auch so abgerechnet wird udn dann bei dem anderen am 15. Anfängst udn am 22. wieder aufhörst, gibt es keine Überschneidung und beide bekommen per ELSTAM die Steuerklasse I gemeldet.

Bist Du bei beiden für den ganzen Monat gemeldet ist einer der erste und der andere der zweite Arbeitsplatz.