Kurzfristige Beschäftigung welche Steuerklasse?

2 Antworten

Nöö, das ist nicht korrekt, eine kurzfristige Beschäftigung heißt kurzfristige Beschäftigung weil sie den Regeln einer kurzfristigen Beschäftigung entspricht und die sind komplett Sozialabgaben- und Steuerfrei. Dabei ist dem Einkommen keine Grenze gesetzt . Ebenso wie ein Minijob steuerfrei und größtenteils SV frei (abgesehen von abwahlbarer Rentenversicherung) ist.

Ein Minijob ist ein regelmäßiges Einkommen, eine kurzfristige Beschäftigung nicht, deshalb sind die Rahmenbedingungen ebenfalls grundverschieden.

Steuerklasse VI wird nur für regelmäßige Steuer- und sozialversicherungspflichtige zusätzliche Einkommen angewandt, wenn bereits eine der günstigen Steuerklassen von i bis V mit einem Haupteinkommen belegt ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
die sind komplett Sozialabgaben- und Steuerfrei.

Steuerfrei sind sie nicht.

Leider falsch: die kurzfristige Beschäftigung ist zwar sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!

Und falls eine Beschäftigung bereits mit der Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet wird, erhält jede weitere Beschäftigung die Looser-Lohnsteuerklasse 6 😥!

Ist das so korrekt? Oder muss dann die andere kurzfristige Beschäftigung auch über Lohnsteuer 1 abgerechnet werden?

Ja klar doch ist dies so korrekt - eine kurzfristige Beschäftigung ist zwar sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: da du bereits mit deiner 2-monatigen kurzfristigen Beschäftigung als Single in Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet wirst, ist jede weitere Beschäftigung mit der Lohnsteuerklasse 6 abzurechnen😥!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

OK, danke! Aber es muss nicht beides über die Steuerklasse 6 abgerechnet werden?