Anwälte unter euch?

7 Antworten

Anne

Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass im Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.

Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend (§ 912 BGB)

Empfehlung: Ebenfalls einen Fachanwalt beauftragen.

Für die Ermittlung der Höhe der Überbaurente fehlen Angaben über Wert und Größe des überbauten Grundstücksteils und die voraussichtl. wirtschaftl. Nutzungsdauer des Bauwerks deiner Mutter.

AnneS2410 
Fragesteller
 14.07.2017, 15:01

Danke erstmal, aber was genau ist die überbaurente? Muss diese jetzt jeden Monat bezahlt werden oder wie ist das zu verstehen?

Gustavolo  14.07.2017, 19:48
@AnneS2410

Anne:

Mittlerweile hast du einige Infos zur Überbaurente erhalten.

Empfehlungen wie "Abwarten, Gang zum Notar, Einschaltung des Grundbuchamts" bringen gar nichts.

Deine Mutter könnte in den alten Bauakten stöbern. Vielleicht liegt die privatschriftl. Zustimmung des Nachbarn zum Grenzüberbau vor.

Wurden bei Bauerstellung die Grenzen eingemessen?

Ich bleibe bei meiner Empfehlung.

neununddrei  14.07.2017, 15:47

Ist wir Pacht jährlich zu zahlen.
Alternativ könnte auch eine neue Vermessung gemacht werden und ihr kauft die Fläche dem Nachbarn ab. Ich würde dir raten erstmal abzuwarten

Gustavolo  15.07.2017, 16:40
@neununddrei

Anne:

Nehmen wir einmal an, die Grenze wurde mit 20 qm überbaut, der Preis für Grund und Boden beträgt 200,-- €/qm und der Nachbar verlangt eine Verzinsung von 4 % und monatliche Zahlung der Überbaurente. Dann werden 13,34 €/mtl. fällig.

Den Grenzverlauf siehst du Katasteramt. Da hier aber schon Ärger im Anmarsch ist empfehle ich dir den Gang zum Fachanwalt. Eventuell würde noch eine Grenzanzeige helfen, die entstehenden Kosten musst du erst mal tragen, kann sie jedoch hälftig zurückfordern.

Ich würde dir empfehlen
1. zum Katasteramt persönlich oder Anforderung einer Luftbild-Liegenschaftskarte von deinem Grundstück
ist dort augenscheinlich alles im Lot weiter zu Punkt 2 ansonsten bitte um eine Grenzanzeige.

2. such dir einen fähigen Rechtsanwalt und lass dich beraten

Hier sind keine Anwälte, und wenn, dürfte man dir keine Auskunft geben. Kostenlose Rechtsberatungen sind nicht erlaubt.

Euer Problem ist aber Eines für einen Anwalt. Also solltet ihr euch Einen vor Ort suchen.

DEM könnt ihr dann auch schildern, worum es geht, und auch WICHTIGE EINZELHEITEN  besprechen.

ZB WARUM wird verlangt, die Grenze neu zu ziehen? Man kann nicht einfach Grenzen neu ziehen.. Und schon gar nicht, weil einer der Grundstückbesitzer das gerne so hätte. Flurstücke neu ordnen kann nur eine Stadt, bzw Gemeinde. Und DIE tut das nicht ohne Not.

Selbst wenn hier Anwälte wären: Nur mit DER Info kann dir keiner helfen.

AnneS2410 
Fragesteller
 14.07.2017, 15:24

Mit "neu ziehen" habe ich mich ein bisschen ungünstig ausgedrückt. Es wird vom Nachbarn eine Rückbauung verlangt

.

Da wird nur ein Gang zu einem Notar helfen.

Das etwas überbaut wird, kommt gar nicht so selten vor. Auch bei mir wurde die Garage eines Nachbarn einen halben Meter auf den Gemeinschaftsweg (5 Anlieger) überbaut.

Mittels eines Gutachters wird der Wert des Grundstückes ermittelt und eine Überbaurente vereinbart. Ein Abriss und Umbau wäre nicht zumutbar gewesen.

Die Zufahrt wurde in einem 90 Grad Winkel in der Kurve zu klein ausgeführt. Dieser Nachbar musste die paar m2 zugunsten des Gemeinschaftsweges zurückgeben. War ja auch kein Problem, nur sein Beet wurde etwas kleiner.

.


neununddrei  14.07.2017, 15:49

Stimmt, viele Überbauten sind bei uns erst im Zuge der Digitalisierung offensichtlich geworden.

Der Nachbar wird auf seine Kosten ein Grenzattest einem amtlich zugelassenen Vermessungsbüro in Aufttrag geben.

Sobald die Vermessungen durchgeführt sind, werden die Beteiligten Nachbarn zum Grenztermin gebeten, bei dem dann die Feststellungen des Vermessers den Beteiligten Nachbarn bekanntgeben werden.

Danach erst steht evtl. fest ob und inwieweit Grenzabweichungen vorhanden sind.

Folglich einfach abwarten.