Haushälfte verkaufen?

Noch mal sicherheitshalber gefragt: handelt es sich um zwei separate Wohnungen mit separaten Eigentümern oder um jeweils eine "ideelle Hälfte" des ganzen Hauses?

Im Grundbuch steht 2 Wohnungen, momentan ist es aber nicht mehr getrennt . Dies hat der Vater eigenhändig entschieden.

6 Antworten

Verstehe ich richtig: eingetragen als Eigentümer zu je 1/2 deine Mutter und dein Vater.

Wer ist dann ihr? Und sind die beiden verheiratet -dann wäre das eher eine Frage für den Scheidungsanwalt.

Im Gegensatz zu den anderen will ich nicht pauschal ausschließen, dass der Verkauf eines Bruchteil aus einer Eigentümergemeinschaft funktionieren könnte - ohne dass die anderen Bruchteile mitwirken müssen. Ob man hierfür einen Käufer findet- anderes Thema.

Hierfür muss man aber zum einen den damaligen Kaufvertrag und evt weitere Verträge zwischen den Parteien kennen und prüfen. Dies würde man dann einem Anwalt überlassen zusammen mit einem aktuellen Grundbuchauszug. Nur so am Rande- in so einem Vertrag könnte ich auch auf das Recht auf Teilungsversteigerung verzichtet haben.

Nur wenn beide Parteien verkaufen wollen, erzielt man mit Sicherheit den größten Wert wenn man gemeinsam an einen Dritten verkauft.

Von daher - nicht zu beantworten.

je eine Hälfte des gemeinsamen Hauses

Jap.

Aufgrund eines Streites wollen wir unsere Hälfte gewinnbringend verkaufen

Nur bei Zustimmung aller Eigentümer bei nicht baulich (und rechtlich) getrennter Einheiten.

Was kann ich denn tun wenn er nicht zustimmt.

Nichts.

Kann ja nicht sein das er einfach sich weigert

Doch, kann er. Niemand ist verpflichtet oder kann verpflichtet werden, was zu verkaufen. Wer nicht will, will nicht.

Aber es ist meine Hälfte und ich will verkaufen, das kann ja nicht sein das er mit über meine Hälfte bestimmen kann.

@Vanessa2389064
Aber es ist meine Hälfte und ich will verkaufen,

Ja doch.....

das kann ja nicht sein das er mit über meine Hälfte bestimmen kann.

Doch, kann er.

Und das liegt daran, euch gehört nicht jeweils die Hälfte sondern jeweils hälftig alles. Das ist ein riesiger Unterschied.

Jeder Stein, jede Tür, jede Scheibe, Stufe und Dachziegel gehört allen Eigentümern gleichermaßen.

Du hast demnach keine Hälfte, keine eigene, abgegrenzte, genau definierte und alleinige Hälfte.

Und drum entscheiden alle Eigentümer einstimmig, es gibt kein "Deine Hälfte" oder " Seine Hälfte".

Erst wenn das Ding geteilt würde, also in Zwei Einheiten, jedem gehört eine genau definierte Einheit davon, dann kann einer seinen Teil verkaufen oder darüber alleine bestimmen.

@Jaklardochgenau

Es ist fast richtig, aber sie haben die Möglichkeit, eine Zwangsversteigerung zu initiieren.

Da wird das ganze Haus dann verkauft, er verliert auch sein Eigentum.

Aber er kann natürlich auch mitbieten.

@Friday4School

Richtig.

Hierbei muss jedoch eine finanzielle Schieflage bestehen, z.B. ein Kredit fürs Haus nicht mehr bedient werden. Ist da alles ok, wird da auch nichts zwangsversteigert.

@Jaklardochgenau

Doch, auch.

Eine Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft-.

Ganz ohne Kredit und alles, einfach so.

Es ist entscheident, ob das Haus ein Grundbuchblatt hat oder zwei.

Gehört beiden das Haus zusammen oder gehört jedem einzeln nur eine Wohnung?

Wenn jedem eine Wohnung gehört, kann man die einfach einzeln verkaufen.

Wenn das Haus beiden zusammen gehört, nicht.

Dann muss er dem Verkauf zustimmen, tut er nicht....

Aber ist hier ja nicht wie in Afrika, ihr habt natürlich auch Rechte.

In diesem Fall, dass einer verkaufen will und der andere nicht, wird das Haus zwangsversteigert, zur Auflösung der Gemeinschaft.

Das war früher beschissen, weil man da meist sehr wenig Geld erzielte, heute ist es schon ok.

Letzte Zwangsversteigerung wo ich war, hatten die Eigentumswohnungen 10% über Gutachterwert erzielt.

Auf eine Teilungsversteigerung bestehen, kann deine Mutter.

Hälfte verkaufen funktioniert nicht.

Alle Eigentümer müssen einem Verkauf zustimmen.

Was kann ich denn tun wenn er nicht zustimmt.Kann ja nicht sein das er einfach sich weigert und das Geld verloren ist. Das Haus ist um die Million wert...

@Vanessa2389064

Wenn es sich um ein Eigentum an einer ideellen Hälfte handelt, gibt es im Extremfall die Teilungsversteigerung. Das ist dann aber auf jeden Fall ein Thema für eine richtige anwaltliche Beratung...