Autoversicherung hat gekündigt was sind die Folgen und kann ich mit dem Auto trotzdem noch paar Tage fahren?

16 Antworten

In dem Fall darfst Du nicht fahren da Du nicht mal eben so zum Tag "X" gekündigt wurdest sondern ggf. wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben-steht doch in deinem Brief. Gilt der Vertrag rückwirkend nicht mehr dann gilt: Die Strafe für Fahren ohne Versicherungsschutz Sollte das Gesetzt ignoriert werden, droht beim Fahren ohne Versicherung eine Strafe. Denn hierbei handelt es sich um eine Straftat, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vorgesehen. Zudem droht auch eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann. Das Auto ohne Versicherung zu fahren, stellt eine Straftat dar. Das Auto ohne Versicherung zu fahren, stellt eine Straftat dar. Ein Auto ohne Versicherung zu fahren, kann eine Strafe, welche noch weit höher ist hervorbringen, wenn vorsätzlich gehandelt wird. Sofern der Fahrer gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs ist, kann ihm das Auto sogar entzogen werden. Dementsprechend ist bei Vorsatz das Strafmaß um einiges höher. Bei dem Fahren ohne Versicherungsschutz wird der Fall, gerade bei einem entstandenem Sach- oder Personenschaden sowie einer starken Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor Gericht überprüft und ausgewertet. Dabei wird entschieden, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt. Das vorsätzliche Fahren ohne Versicherung umfasst eine deutlich höhere Geldstrafe und es wird ein Jahr Freiheitsstrafe verordnet. Bei Fahrlässigkeit in Verbindung des Fahrens ohne Versicherungsschutz, ist die Hauptstrafe in der Regel eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monate. Zuzüglich ist ein Vermerk von bis zu sechs Punkten in Flensburg möglich, genauso wie ein Fahrverbot. Diese gelten dann als Nebenstrafen. Also besser Du beachtest die vorgegebenen Termine.

Wenn deine Versicherung gekündigt hat, teilt diese das auch dem Strassenverkehrsamt mit. Die verlangen jetzt von dir die Vorlage einer neuen Versicherungsbescheinigung oder legen dir das Auto still.  Tatsache ist, sollte es jetzt zu einem Unfall kommen, zahlt keine Versicherung - also überlege dir gut ob du fährst.

Und es gibt Ärger vom Staatsanwalt

Biete doch der Versicherung an, dass du sofort den ausstehenden Beitrag zahlst und dieses nun auch wirklich tust, dann hinterlegen sie sicher wieder eine Versicherungsbestätigung. Könnte unter Umständen sein, dass der Beitrag für den Rest des Jahres fällig ist. sollte dir das nicht möglich sein ,  hast du sicher auch bei anderen Gesellschaften Zahlungsprobleme, sodass im Prinzip ein Auto zu teuer für dich ist. sprich dringend  mit der Versicherung um keine weiteren Probleme zu bekommen . 

Die Versicherung wird die Beendigung der Versicherung unverzüglich an die Zulassungsbehörde melden, die dann zwangsweise das Fahrzeug stilllegen lässt.

Wenn der Versicherungsschutz erloschen ist, darf das Fahrzeug weder auf öffentlichem Raum bewegt noch abgestellt werden.

Fährst du damit ist das eine Straftat die mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.

Das Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichem Parkraum ist eine Ordnungswidrigkeit.

Die Frage ist doch, zu welchem Zeitpunkt gekündigt wurde. Wenn es mit sofortiger Wirkung ist, musst du das Auto stehenlassen. Außerdem kann die Haftpflichtversicherung nicht gekündigt werden, denn ohne diese darf kein Auto zugelassen werden. Bei der Kaskoversicherung ist das anders.

Ich hatte gestern einen Brief von der Versicherung im Kasten, wo stand das sie von Vertrag zurücktreten und das gemeldet wird.

@Franziska199013

Das musst du doch wissen, du schreibst die Versicherung hat gekündigt, was soll jetzt dieser Quatsch?

@Feuerherz2007

Welcher Quatsch? Du steckst da scheinbar nicht so in der Materie drin, sonst würdest du nicht schreiben, dass eine Haftpflichtversicherung nicht gekündigt werden kann. Das würde ich jetzt eher unter den Begriff "Quatsch" einordnen.

@qugart

Die Kündigung einer Haftpflichtversicherung hat die Folge, dass das Auto nicht mehr betrieben werden darf, nichts anderes als das habe ich geschrieben!

@Feuerherz2007

Ganz ruhig... Ich nehme an, es handelt sich um ein Missverständnis. Der obige Satz der FS hätte wohl besser formuliert

Ich hatte gestern einen Brief von der Versicherung im Kasten, in dem stand, dass sie vom Vertrag zurücktreten und das gemeldet wird.

lauten sollen.

 

@Havenari

Nö, mir gings um den Kommentar:
Das musst du doch wissen, du schreibst die Versicherung hat gekündigt, was soll jetzt dieser Quatsch?

Und um die Aussage:
Außerdem kann die Haftpflichtversicherung nicht gekündigt werden, denn ohne diese darf kein Auto zugelassen werden.

Ersteres ist nur eine Darstellung des Sachverhalts und kein Quatsch. Letzteres ist einfach fachlich falsch.

Außerdem kann die Haftpflichtversicherung nicht gekündigt werden..."

nenn es wie du möchtest, aber es bleibt eine Kündigung: aus http://www.kfz-versicherungen.com/rechtliches-rund-um-den-vertrag/kuendigungsrechte-des-versicherers/

"Dem Versicherer stehen ordentliche und außerordentliche

Kündigungsrechte zu. Die außerordentlichen Kündigungsrechte
unterscheiden sich nicht nur im Hinblick auf den Grund für das
Kündigungsrecht, sondern auch auf das zeitliche Inkrafttreten der
Kündigung und die Möglichkeiten des Versicherungsnehmers zu deren nachträglicher Abwendung.

Die Anlässe für eine Kündigung durch den Versicherer sind im
Abschnitt G.3 der Versicherungsbedingungen geregelt. Der Abschnitt
umfasst unter anderem die folgenden Anlässe:

Kündigung zum Ablauf
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Kündigung nach einem Schadenereignis
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
..."
 

Sobald das außerordentliche Kündigungsrecht seitens der Versicherung in Anspruch genommen wurde, erlischt der Versicherungsschutz und die Zulassungsstelle wird ganz schnell aktiv.

@SirKermit

@sirkermit

du verwechselst etwas.

Es handelt sich hier nicht um eine Kündigung, sondern um eine rückwirkende Vertragsaufhebung.

Und die Kfz-Zulassungsbehörde wurde mit Sicherheit darüber informiert.

@Apolon

"rückwirkende Vertragsaufhebung"

Streiten wir uns jetzt um die Begriffe? Soweit ich das erlesen konnte, werden zumindest in diesem Fall die beiden Begriffe "Kündigung" und "Vertragsaufhebung" synonym benutzt.

Wobei es davon abzuhängen scheint, wie der weitere Vertragsablauf gestaltet ist: http://www.handelsregeln.de/aufruf.php?file=2&pp=&art=6&lexi=&input=&find=Dauerschuldverh%E4ltnis_K%FCndigung%20%3E%3EUnterschied%20zum%20R%FCcktritt

"Der wesentliche Unterschied zwischen Kündigung und Rücktritt besteht darin, dass durch den Rücktritt das Vertragsverhältnis nicht aufgelöst wird. Der Vertrag bleibt wirksam, er wird lediglich rückabgewickelt (siehe Rücktritt).Durch die Kündigung endet das Vertragsverhältnis. "

Das mögen dann juristische

Kniffe sein, die ich nicht kenne.

"Und die Kfz-Zulassungsbehörde wurde mit Sicherheit darüber informiert."

Ja natürlich. Habe ich das missverständlich geschrieben?

Das ist uns sogar einmal schuldlos bei einem Autokauf bei einem namhaften Händler passiert. Wir haben den neuen Wagen in Empfang genommen, der alte ging in dabei Zahlung und wurde im gleichen Zuge beim Händler auf den Hof gestellt. Wir haben aber den neuen zu schnell (ca. 2 Tage nach Wechsel und Absprache) angemeldet. Das Autohaus hat leider den alten erst einen Tag später abgemeldet. Ärgerlich. Da wurden die Behörden schnell aktiv.

Außerdem kann die Haftpflichtversicherung nicht gekündigt werden, denn ohne diese darf kein Auto zugelassen werden.

Falsch - der VN wie auch der Versicherer haben die Möglichkeit eine Kfz-Haftpflichtversicherung zum Ablauf des Vertrages, bzw. nach einem Schadensereignis zu kündigen.

Nachdem der Versicherte hier aber keinen Erstbeitrag gezahlt hat, wurde der Vertrag ab Vertragsbeginn vermutlich aufgehoben.

@Apolon

Absolut richtig, so langsam kommt die Wahrheit ans Licht und dass die Frage völlig falsch gestellt wurde. Hier zweifle ich an, dass man die Verkehrsregeln überhaupt verstanden hat, geschweige denn einen Versicherungsvertrag!