Autoversicherung ab 21 und ich erst 18 darf ich damit fahren?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich ist das Fahrzeug auch versichert, wenn du damit fährst.

Jedoch mit Einschränkungen. Da in Deutschland die KfZ-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, leistet die Versicherung auch in so einem Fall. Jedoch nur bis zur gesetzlichen Mindestdeckungssumme von 7,5 Mio für Personenschäden und 1,12 Mio für Sachschäden.

Das gilt jedoch nur für die KfZ-Haftpflichtversicherung.

Die Kasko unterliegt nicht dem Pflichtversicherungsgesetz. Hier kann der Versicherer die Leistung verweigern. Oftmals übernimmt der Versicherer jedoch einen Teil (und manchmal sogar den kompletten) des Schadens.

Spätestens ab der Kenntniss der Versicherung über eine Erweiterung des Fahrerkreises, wird die Versicherung auch den Einschluss eben diesen fordern. Das bedeutet in der Regel eine Beitragserhöhung.

Irgendwelche (Vertrags-)Strafen kommen aber auf deine Eltern nicht zu, solltest du doch mit dem Fahrzeug fahren, wenn der Fahrerkreis nicht abgeändert wurde.

ob du fahren darfst oder nicht, entscheiden deine Eltern, da es ja ihr Auto ist ;-)

Es ist aber so, dass die Versicherung vermutlich im Falle eines Unfalls nicht leisten wird. Ich würde das nicht machen... Da sollen deine Eltern lieber die Vesicherung umstellen, so ein Unfall kann richtig teuer werden (Bedenke, du musst ja nicht nur den Schaden an deinem Auto zahlen, sondern auch den Schaden am eventuell anderen Auto bzw die Behandlung einer anderen Person, das kann richtig teuer werden)

kim294  15.11.2013, 17:03

dass die Versicherung vermutlich im Falle eines Unfalls nicht leisten wird>

doch, die Versicherung leistet trotzdem...zumindestens im Haftpflichtbereich.

Ilikethat87  18.11.2013, 08:53
@kim294

...und fordert dann das Geld zurück ;-)

Der Geschädigte bekommt sein Geld dann (zum Glück) trotzdem, aber der Verursacher darf selber zahlen, dann halt an seine Versicherung.. hatte ich zu ungenau formuliert, danke für die Ergänzung :-)

Da du einen Führerschein hast, darfst du natürlich mit dem Auto fahren. Jedoch wird im Falle eines Schadens die Versicherung die Leistung verweigern. Deine Eltern können aber auch ganz einfach die Versicherungsbedingungen ändern und dich als Fahrerr mitversichern lassen. Die Welt kostet das nicht. Notfalls könntest du den Differenzbetrag übernehmen? Dann bist du auf der sicheren Seite!

assasin1997 
Fragesteller
 15.11.2013, 16:31

Auch wenn ich nur eine strcke von nicht mal 2km fahre ????

Zyogen  15.11.2013, 16:33
@assasin1997

Wenn etwas passieren sollte, ist es vollkommen egal, ob es 200 Kilometer oder 200 Zentimeter waren.

StupidGirl  15.11.2013, 16:37
@Zyogen

Ich muss mich berichtigen: Die Versicherung wird zahlen, denn das Kfz ist ordnungsgemäß versichert. Die Eltern jedoch zahlen eine saftige Vertragsstrafe! Also sag deinen Eltern, sie sollen dich als berechtigten Fahrer eintragen lassen!

wenn Du fährst, geht der versicherungsschutz verloren, ohne Versicherungsschutz ist die teilnahme am öffentlichen Strßenverkehr VERBOTEN!

StupidGirl  15.11.2013, 16:38

Das ist Unsinn! Das Fahrzeug ist versichert !

Franticek  15.11.2013, 17:22
@StupidGirl

Das ist das alte Maerchen, was noch viele glauben. Zum Glueck gibt es aber doch auch noch ein paar Leute, die es richtig wissen. StupidGirl ist gar nicht so stupid. DH fuer dich.

Eichbaum1963  15.11.2013, 17:33

Tja, @Novos, @Franticek und @StupidGirl haben recht: einen Fremdschaden muss die Versicherung in dem Fall immer zahlen.

Denn in D ist immer nur das Fahrzeug versichert - nicht einzelne Fahrer, weil ►Pflichtversicherung.

Zu allererst, die Versicherung würde zunächst zahlen, wenn du einen Unfall verursachst, aber deine Eltern würden dann eine saftige Vertragsstrafe zahlen.

Wenn du dir Ärger mit der Versicherung ersparen willst, warte einfach das Wochenende ab und melde dann am Montag, dass du ebenfalls ab sofort mit dem Auto fährst.