Autoverkauf und jetzt kommt der Käufer mit Unfallwagen?

5 Antworten

Ich würde warten, was kommt. Einerseits hat Du mit "unfallfrei" eine Eigenschaft zugesichert, die auch stimmen muss. Andererseits kannst Du als Laie auch nicht alles wissen. Was "ein Gutachter gesagt hat" ist noch nichts, womit ein Gericht arbeitet. Der Käufer muss in dem Fall erstmal ein Gutachten erstellen lassen und vorlegen.
Das würde ich erstmal abwarten.

selcankadir 
Fragesteller
 13.02.2016, 16:51

Würdet ihr den wagen zurücknehmen an meiner stelle?

Karl37  13.02.2016, 20:59
@selcankadir

Nein, denn bis jetzt liegt kein nachgewiesener Unfall vor, zumindest aus einer lackierten Stoßstange ist das nicht zu folgern.

Die Kopie des Gutachters verlangen bzw. selbst einen Gutachter beauftragen.

benadar  13.02.2016, 21:27
@Karl37

Also den letzten Satz habe ich nicht verstanden.
Du musst in jedem Fall kein Gutachten beibringen. Der Käufer muss das schon selbst machen...denke ich. Bin ja kein Jurist...

Wenn du ein Auto als unfallfrei verkaufst, muss es auch unfallfrei sein. Das heisst, du stehst hier auch für Schäden des Vorbesitzers in der Pflicht. Bei der Zusicherung "unfallfrei" hast du eine gewisse Eigenschaft zugesichert, die das Fahrzeug auch haben muss.

Nun stellt sich natürlich die Frage, ob das Auto wirklich als Unfallwagen anzusehen ist. Nicht jede reparierte Beschädigung oder nachlackierte Stelle ist gleich ein Unfallschaden. 

Hier wäre wohl erst mal das Gutachten des Käufers abzuwarten. 

selcankadir 
Fragesteller
 13.02.2016, 16:59

Er meinte das die Stoßstange hinten links komplett lackiert worden ist?
Ich wusste davon nichts. Da waren an dieser stelle leichte kratzer. Das hab ich ihm gesagt. Und auch vertraglich festgelegt.

Interesierter  13.02.2016, 17:13
@selcankadir

Eine nachlackierte Stoßstange bedeutet nicht zwingend, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt. 

Wenn der Käufer behauptet, er hätte einen Gutachter eingeschaltet, würde ich freundlich um eine Kopie des Gutachtens bitten. Ist dieses echt, würde ich den Wagen zurücknehmen und bei meinem damaligen Verkäufer vorstellig werden. 

Wenn man sich nicht absolut sicher ist, dass ein Fahrzeug bestimmte Eigenschaften erfüllt, sollte man diese Eigenschaften nicht ausdrücklich in einem Vertrag als gegeben zusichern.

Verkauft wurde ein unfallfreies Fahrzeug. Dass du von einem evtl vorhandenem Schaden nichts wusstest, ändert nichts daran, dass du im Vertrag garantiert hast, dass das Fahrzeug keinesfalls einen Unfallschaden haben kann.

Wenn im Kaufvertrag steht "unfallfrei", dann hast du eine arglistige Täuschung begangen, und der Käufer kann vom Vertrag zurück treten.

Zusätzlich kann er von dir Schadensersatz verlangen. Also die Gutachterkosten, Anmeldegebühren Anwalt usw.

Dass du selbst nichts von dem Unfall gewusst haben willst, ist unglaubwürdig.

Interesierter  13.02.2016, 17:10

Diese Sicht der Dinge setzt voraus, dass das Auto tatsächlich einen Unfall hatte und dass der Fragesteller einen etwaigen Unfallschaden kannte. 

Nicht jede Beschädigung, die zu einer nachlackierten Stoßstange führt, ist gleich ein Unfallschaden. 

Im Übrigen handelt es sich hier wohl eher um das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft. Wenn das Auto beim Vorbesitzer einen Unfall hatte, der Fragesteller das Auto aber als unfallfrei gekauft hat, ist nicht von Arglist auszugehen, denn Arglist ist Vorsatz und setzt das Wissen um den Umstand voraus. 

Odenwald69  13.02.2016, 17:15

Ein Gebrauchtwagen ist kein Neuwagen, und hier muss man auch die Kirche im Dorf lassen , kleine Dellen und Kratzer sind normal. Ich verstehe unter "unfallfrei" eigentlich einen Blechschaden sprich das Auto war im Karosseriebau gewesen nach einem Auffahrunfall oder Rempler.  Aber ein Tausch einer Stoßstange ist für mich kein Unfall.  Hier würde ich erstmal abwarten was der Gutachter meint und rechtsanwalt meint

Ich würde lieber erstmal abwarten was passiert

selcankadir 
Fragesteller
 13.02.2016, 16:51

Würdet ihr den wagen zurücknehmen an meiner stelle?

kach110  13.02.2016, 16:53

Nein da man ja nachweisen kann das man von dem Unfall nichts wusste

DerHans  13.02.2016, 16:57
@kach110

Wie soll das denn gehen? Wie kann man beweisen, was man NICHT weiß?

Interesierter  13.02.2016, 17:15
@DerHans

Andersrum wird ein Schuh draus. 

Nicht der Verkäufer muss sein Nichtwissen beweisen. Der Käufer müsste die Arglist, also das Wissen um einen Schaden beweisen. 

Die Beweislast liegt beim Käufer. 

kach110  13.02.2016, 16:59

Wie er schon geschrieben hat konnte er nichts wissen da in seinem Vertrag auch stand Unfallfrei