Macht ein Parkkratzer einen Wagen zum Unfallwagen?
Hallo,
ich habe meinen fast 10 Jahre alten Wagen für knapp über 2000€ verkauft. Der Wagen hat einen Kratzer am Kotflügel, der beim Ausparken entstanden ist. Im Kaufvertrag habe ich leider angegeben, dass der Wagen unfallfrei ist, weil ich davon ausgegangen bin, dass ein kleiner Parkschaden kein Unfall ist. Der Käufer möchte den Vertrag nun wegen arglistiger Täuschung anfechten und vor Gericht ziehen, weil er meint, dass ein Parkschaden auch ein Unfall ist. Ich habe den Kratzer allerdings nicht verschwiegen, sondern schon im Internetinserat darauf hingewiesen (Inserat noch vorhanden) sowie im persönlichen Gespräch auch (Zeuge vorhanden). Nun die Frage: Wie stehen meine Chancen bei einer tatsächlichen Gerichtsverhandlung? Ist ein oberflächlicher und offensichtlicher Parkschaden ein Unfall?
5 Antworten
Wenn man diese Frage bei Google eingibt ist der erste Hit https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei/ der deine Frage nahezu vollumfänglich mit entsprechenden Gerichtsurteilen beantwortet.
Ein Parkschaden in Form eines Kratzers am Kotflügel ist kein Unfall und du darfst den Wagen noch als unfallfrei verkaufen. Wie du an der Fülle der Urteile siehst, gibt es aber keine rechtssichere Definition davon. Im Verfahren wird das der Richter dann für deinen Einzelfall bewerten.
Ich hab die antworten nicht gelesen... sehe das aber wie viele meiner kollegen aus dem KFZ Bereich recht identisch.. Als Unfallfahrzeug bezeichnet man ein Fahrzeug dessen Schadensumfang eine Rückverformung der Rohkarosse / Blechkarosse erforderlich macht .. entweder durch Schweißarbeiten oder Rückverformung ( Ausbeulen). Reine Farbbeschädigungen oder Werkzeugfreie Rückverformungen zählen nicht dazu.
Technisch sind Rückverformungen oder Schweisarbeiten bei fachlich korrekter Ausführung keine bleibenden Schwächungen der karosse , werden die jedoch nicht fachgerecht ausgeführt ist mit erheblichen Statischen einschränkungen zb bei Auf oder Anprallunfällen zu rechnen.
Sinniger weise Dokumentiert man eventuelle Vorschäden vor und nach der instandsetzung Fotographisch und lässt sich die Vorlage dieser Bilder von einem eventuellen Käufer bestätigen. Im Kaufvertrag schreibt man Vorschäden wie Dokumentiert durch Bildmaterial vorgelegt und vom Käufer besichtigt. Das legt man sich zur Seite und keiner kann hinterher kommen und maulen..
Ein Kratzer im kotflügel ; ein Schaden durch Einkaufswagen ev von unbekannten oder kindern verursacht ist zwar im rechtlichen Sinne ein Unfall ist aber infolge der Geringfügigkeit und fehlenden statischen beeinträchtigung der karosse also nicht meldepflichtig obwohl diesr eventuell eine nachlackierung erfordert.. Bildchen machen und dem eventuellen Käufer mitteilen und alles immer bestätigen lassen.. wem das nicht gefällt der solls lassen.. Ein eventueller Austausch von Kunstsoffstoßfängern können auch andere Gründe wie einen rechtlichen Unfall haben . Im Winter zB. Rückwärtz über einem Eishauffen gefahren und der Stoßfänger bricht , jedoch nach instandsetzung keine Beeinträchtigung der statischen Tragfähigkeit oder Stabilität. ...Joachim
Wenn es bereits im Inserat SO angegeben war ( Lackschaden ) und der Fehler auch direkt beim Termin der Besichtigung / Fahrzeugübergabe ganz klar zu sehen war ( also nicht vertuscht / repariert ), so sehe ich da in keinem Punkt eine "arglistige Täuschung".
Zudem ist ein reiner Lackschaden auch kein Argument zur Deklaration als "Unfallwagen". Ich weiss jetzt nicht genau, wo hier genau die Grenze liegt, aber für diese Definition hätte die Aussenhülle / Karosse selbst dann schon gröberen Schaden ( Deformation ) erleiden müssen.
Ich habe den Kratzer allerdings nicht verschwiegen, sondern...
Wenn dem so ist, sollte der Verlauf vor Gericht jetzt schon klar sein, oder?
Grüße.
Ein Kratzer im Lack zählt nicht als Unfall.