Auto Händler will Geld zurück
Hallo ich bräuchte mal einen Rat, ich habe vor einer Woche meinen Golf 4 an einen Händler verkauft. Diesen Wagen hatte ich 1 Jahr zuvor Unfallfrei bei einer Privatperson gekauft (alten Kaufvertrag hab ich noch). In diesem Jahr habe ich nicht einmal eine kleine Delle in dem Wagen gefahren und somit den Wagen auch Unfallfrei an dem Händler verkauft. Nach 5 Tagen behauptet der Händler jetzt, mein Wagen hätte einen Unfall gehabt und ich hätte ihm diesem Sachmangel melden müssen. Natürlich will der Händler jetzt den Kaufpreis senken und wieder Geld von mir haben. Dann hat er noch gedroht ein Gutachten zu erstellen das er mir dann in Rechnung stellen will. Darf der das? Kann ich mich da rechtlich wehren?
Für jeden eurer Tipps bin ich sehr Dankbar
MfG Scholzi
3 Antworten
Einen Sachmangel, den die nicht kanntest und der aus dem vorherigen Kaufvertrag auch nicht hervorgeht, konntest du nicht arglistig verschweigen, da du ihn ja nicht kanntest.
Wenn du ohne Ausschluß der Gewährleistung verkauft hast, was normal wäre, hat der Händler versäumt ausreichend zu prüfen und damit gekauft wie gesehen und evt. probegefahren.
Wenn er einen Sachverständigen beschäftigen will, geht das auf seine Kosten. Dr wird ihm vielleicht bestätigen, dass er selber nicht gut genug aufgepasst und geprüft hat, vor dem Kauf.
Sage ihm, dass du keine Leistung erbringst und den Preis nicht senkst.
Dann soll er dich verklagen, wenn er sich traut.
Eine immer wieder sehr gerne gemachte Masche der Ankäufer. Lass dich dich einschüchtern, denn du hast nichts zu befürchten. Er ist der Fachmann und hätte es vor dem Ankaufen sehen / prüfen können ob ein Unfall vorliegt. Zu 99,99 % oder aber auch zu 100 % kannst du sicher sein, dass nichts weiter passieren wird.
Dieser Mann will dir nur Angst machen. Wenn das Auto einen Schaden hätte, dann hätte er diesen Schaden bestimmt bemerkt. Er kauft doch kein Auto ohne es genau in Augenschein zu nehmen. Soll er doch einen Gutachter bestellen. Selbst wenn, er bestellt ihn, er bezahlt ihn. Du bist eine Privatperson, von dir kann nicht verlangt werden, dass du erkennen kannst, ob das Auto in früherer Zeit einen Unfall hatte. Von ihm kann man das aber schon verlangen. Lass dich nicht einschüchtern.