Autounfall während Krankschreibung

15 Antworten

  • Warum bist du krank geschrieben?
  • hast du Medikamente eingenommen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken?

Im übrigen kannst du nach Quellen selbst googlen oder gebührenpflichtig einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn du auf eine rechtsverbindliche Auskunft angewiesen bist!

Mit deinen vagen Angaben, kann man aber keine konkrete Antwort geben.

Es kommt darauf an, ob du Medikamente nimmst, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

Out of order! - (Versicherung, krank)
flirtheaven  13.06.2013, 11:25

es kommt auch darauf an, ob die krankheit selbst die fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.

Virginia47  13.06.2013, 20:01
@flirtheaven

Da hast du natürlich recht.

Ja, solange Dir die Autofahrt nicht untersagt war od. Du wegen Medikamente nicht mehr fahren durftest. Die Hapftplicht zahlt immer, kann Dich aber bis zu 5000 Euro bei grober Vahrlaessigkeit in Regress nehmen fuer den Fremdschaden. die haftpflicht muss nur zahlen, wenn keine grobe Fahrlaessigkeit vorligt, wie eben die oben genannten Punkte. Allerdings ist das eine Auslegungsache und muss ggf. durch ein Gericht geklaert werden. Aber ohne Medikamente und auf dem Weg zum Arzt, od. auch ander Aktivitaeten muesste dies zahlen, allerdings kann es Aerger mit den Arbeitgeber geben wenn Du z. b. wahrend der Krankschreibunb jemden besucht hasst, allerdings kein Grund fuer die Versicherung die Zahlung zu verweigern. Anders sieht es aus bei Medikamenten welche die Fahrtuechtigkeit beeintrachtigen, da kann durchaus Fahruntuechtigkeit vorliegen.

man muss zunächst zwischen haftpflicht und vollkasko unterscheiden. die HP kann die zahlung nicht verweigern, sie zahlt selbst dann, wenn dir jemand dein auto stiehlt und damit vorsätzlich einen unfall verursacht. bei der VK sieht es anders aus, sie kann bei grober fahrlässigkeit die zahlung verweigern. fahren unter dem einfluss von medikamenten oder unter dem einfluss einer stark beeinträchtigenden krankhei wird dann wie fahren unter alkoholeinfluss gewertet, wobei natürlich der nachweis sehr viel schwieriger ist, da alkoholkontrollen nach unfällen zum standard gehören, untesuchungen auf medikament aber eher nicht.

Das kommt auf die Art der Krankheit und einer möglicherweise daraus resultieren Fahrbeeinträchtigung (Konzentrationsbeeinträchtigung) an.

Ich vermute, bei einem überwiegenden Teil der Fälle, würde es für den Fahrzeuglenker recht schwierig werden, nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt des Unfalles nicht aufgrund seines Gesundheitszustandes beeinträchtigt gewesen sei.

Bei einem "normalen" kleinen Blechschaden, wird dieses Thema "Krankgeschrieben" oder nicht erst gar nicht aufkommen, aber ... wenn es hart auf hart kommen sollte, dann könnte Das Lenken eines Kfzs trotz Krankheit dem Betreffenden sehr, sehr teuer kommen.