Vermittlungsvorschlag trotz Krankschreibung

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist ganz einfach - auf der der Rückseite gibt es ein Formular zum ausfüllen....

Ankreuzen: ich habe mich nicht vorgestellt / beworben weil ich krank war (Kopie der Krankmeldung beilegen und zurücksenden)

Wenn man dazu Zeit hat, dann hat man auch Zeit direkt ne Bewerbung auszudrucken.

Danke für sachlche Antwort, persönlche Meinungen bleiben hier ja wohl trotz Bitte nicht aus (aber es gibt immer Leute, die ihren SEnf überall dazugeben müssen) daher habe ich mich sehr gefreut.

@canamari

Als Arbeitnehmer der jeden Monat nen fetten Batzen ins Sozialsystem einzahlt und somit auch einen Teil deines monatlichen Geldes zahlt, steht es mir doch zu meine persönliche Meinung dazu abzugeben. In der Zeit in der man hier die Frage stellt, die Antworten durchliest, auf dem Vermittlungsvorschlag die Rückseite ausfüllt, das ganze kuvertiert und frankiert und zur Post bringt hat man nunmal auch fix ne Bewerbung geschrieben. Zeitaufwand ist der gleiche und die Frage hätte sich dadurch auch erübrigt. Es gibt Menschen die freuen sich über Vermittlungsvorschläge und sind froh wenn sie schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen können. Gibt halt auch andere die nachfragen ob man sich wirklich dir Arbeit antun muss auf Schreiben die man bekommt, die einem auch noch helfen sollen, antworten zu müssen...

@Messkreisfehler

Du hast jedes Recht, kann ja auch jeder selbst entscheiden ob er das liest oder nicht. Wundere mich nur, dass Du nach Deiner vielen ARbeit noch die Zeit findest, sich über andere zu ärgern oder ungebetene Vorträge zu halten. Möge es Dich entspanne liebe Grüße

@Messkreisfehler

Wenn ich mal kurz meinen SEnf dazu geben dürfte wäre ich ihnen sehr dankbar.

Also ich stimme ihnen vollkommen zu, es ist eine Unverschämmtheit das solche Leute sich auf unseren Steuren ausruhen können. Wir gehen jeden TAg hart arbeiten und diese Leute machen gar nichts EINE UNVERSCHÄMMTHEIT. Blackgyver

@canamari

ist stimme ihnen zu

@canamari

das sehe ich auch so

@canamari

Wenn ich mal kurz meinen SEnf dazu geben dürfte wäre ich ihnen sehr dankbar.

Ich finde es eien Unverschämmtheit das Leute es sich erlauben sich in das anderer Leute leben einzumischen. Haben die denn nicht eigene Probleme eine unverschämmtheit. Sie sollten lieber arbeiten gehen und Steuern bezahlen, solche Leute wie Canamari haben schon ihre Gründe das sie nicht arbeiten gehen wollen. Aber ihr Kommentar ist eine UNVERSCHÄMMTHEIT. Blackgyver P.S. Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten und auf Ebay verkaufen

@Messkreisfehler

Die Frage an sich ist an Bedingungen geknüpft > Bitte nur Fakten, keine Meinungen oder persönliche Auffassungen. Danke.

Da schreibt ein jeder Lehrer ein [sachlich falsch] bzw. [Thema verfehlt] daneben. Nun weiß ich auch, wie der Nick MesskreisFEHLER zustande kommt..

BTT: Wie die lesende Userschaft bereits bemerkte, gehört zu einem jeden Vermittlungsvorschlag ein Antwortschreiben.

Wenn krank, dann krank.

Hast auch keinerlei Sanktionen etc. zu befürchten.

Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, einfach mal ne schriftliche Bewerbung rauszuschicken.

Heutzutage ist es Gang und Gäbe, 6-12 Monate vor einem möglichen Einstellungstermin / Vorstellungsgespräch die Stellenanzeige zu veröffentlichen.

Ist ja echt süß, wie manch einer versucht, andere zu zerfetzen. Hut ab! Gut gelernt von unserer Politikerriege. Immer rauf auf den der schon am Boden ist. So kann man sich hervorragend abreagieren, seinen Frust delegieren und fühlt sich auch noch im Recht.

Mir wäre das einfach peinlich.

Zur Frage: Es steht jedem frei, sich zu bewerben oder auch nicht. Man muss nur die Gründe dafür plausibel rüberbringen. Es kommt ja auch darauf an, um welchen Job es geht. Wenn ich einen Vermittlungsvorschlag bekäme, als Kernphysiker tätig zu werden oder als Grubenarbeiter, wäre es mir nicht der Mühe wert, eine Bewerbung abzuschicken. Ich würde mir beides einfach nicht zutrauen.

Wir haben laut Grundgesetz Artkel 12, Absatz 1 das freiche Recht auf Wahl des Arbeitsplatzes. Interessant ist es auch, die Artkel 2 und 3 dazu zu lesen.

Eine AU entbindet dich grundsätzlich nicht von Bewerbungsbemühung und also auch nicht von der Reaktion auf Vermittlungsvorschläge; Ausnahme, es ist dir objektiv nicht möglich, dich zu bewerben.

Natürlich musst du reagieren. Ne Bewerbung zu dem Vorschlag zu schreiben sollte ja, trotz Krankheit, kein Problem darstellen.