Kfz Versicherung zahlt Restbetrag nicht?

3 Antworten

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Hi Bori22,

du schreibst wohl von einem Totalschaden deines Autos?

Demzufolge hast du Anspruch auf folgenden Auszahlbetrag:
Wiederbeschaffungsaufwand (d.h. Wiederbeschaffungswert abzgl. MwSt.) - Restwert.

Die MwSt. aus dem Wiederbeschaffungswert erstattet die gegnerische Versicherung, sobald ein Nachweis (z.B. Kaufvertrag eines Ersatzautos) vorgelegt wird.

Die Versicherung hat einen höheren Restwert angesetzt jedoch war das
Auto zudem Zeitpunkt schon verkauft zu dem Wert, welcher mein Gutachter ihn angesetzt hatte.

Natürlich versucht die gegnerische Versicherung einen Restwertkäufer zu finden, der das verunfallte Fahrzeug für einen höheren Preis als im Gutachten angegeben kauft, um dadurch selbst einen entsprechen geringeren Betrag erstatten zu müssen!
Auf dieses Restwertangebot mußt du dich ggf.verweisen lassen, solange du das Auto nicht bereits veräussert hast und einen Beleg hierüber vorlegen kannst.

Die Differenz wird bezahlt, sobald du bzw. dein Anwalt den Beleg hierfür der gegnerischen Versich. vorlegt!

Außerdem müssen sie ja auch noch den Nutzungsausfall zahlen...

Nutzungsausfallentschädigung wird dir für die Ausfalldauer, also ab dem Unfalltag über Gutachtenerstellung bzw. Zugang des Gutachtens plus 14 Tage Wiederbeschaffungszeit lt. Gutachten erstattet!

Auch die Zulasssungsgebühren plus Kennzeichenschilder sind zu erstatten.

Gruß siola55

Bori22 
Fragesteller
 25.04.2017, 17:25

Danke!!!!!

Endlich jemand der Ahnung hat.

Nein alles wurde eingereicht alter und neuer Kaufvertrag. Alle Quittungen über Neuzulassungen etc.

Deswegen bin ich verwundert dass die es nicht zahlen , weil es ja keine zwei Meinungen gibt , sondern es eindeutig ist.

Mfg

siola55  25.04.2017, 17:28
@Bori22

...und der Anwalt lässt einfach die Frist verstreichen? Kann ich mir nicht vorstellen - oder ist er total überarbeitet?

Bori22 
Fragesteller
 25.04.2017, 17:30
@siola55

Ja sie hat sich nicht mehr bei mir gemeldet , obwohl ich versucht habe sie zu erreichen seit Gestern.

siola55  25.04.2017, 17:32
@Bori22

Sie sollte unbedingt nochmals eine Frist setzen...

Bori22 
Fragesteller
 25.04.2017, 17:33
@siola55

Alles klar danke!

siola55  25.04.2017, 21:39
@Bori22

Als letzte Mahnung z.B. folgendes:

Aufgrund des eindeutig gelagerten Sachverhaltes fordern wir Sie auf, kurzfristig, bis allerspätestens 10.05.2017,
Ihre vollumfängliche Einstandspflicht sowie 100%-ige Schadensregulierung zu bekunden und die ausstehenden Beträge uns gutzuschreiben.

Andernfalls werden wir uns unverzüglich an den Versicherungsombudsmann wenden.

Mit freundlichen Grüßen

PS: Also eine Frist von 14 Tagen ist angemessen. Sollte diese letzte Mahnung wieder nicht eingehalten werden, fällt mir nur noch der Versich.ombudsmann ein - allein die Androhung hat bei mir schon des öfteren zu einer schnellen Erledigung geführt. Hier noch der Link:
www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)

... ein ASt. hat Anspruch auf Ersatz seines Schadens zum Zeitpunkt des Unfalles. Somit hat die Versicherung richtig entschieden.

Nutzungsausfall wird geleistet, wenn ein Ersatz-Fahrzeug benötigt/gesucht wird für die Dauer der ünlichen Suche.

Zulassungskosten werden ebensowenig erstattet wie "Abmeldekosten".

Und wenn es feststeht, so ja wohl der Anwalt etwas voreilig, was genau zu zahlen ist, verstehe ich die Mahnungen nicht. Warum Mahnungen?

Bori22 
Fragesteller
 25.04.2017, 16:19

Was meinst du mit die Verischerung hat richtig entschieden?

Ich bekomme für den Zeitpunkt an dem ich kein Auto hatte einen Schadensersatz, welchen der Gutachter im Gutachten mit einer Summe pro Tag festlegt.

Die Rechnungen für den Nutzungsausfall, an&abmeldekosten und die Differenz, welche sie zu wenig gezahlt haben aufgrund des hohen Restwertes , welche die Versicherung angesetzt hat. Das zahlen die halt nicht , obwohl sie es ja müssen

Gruß

schleudermaxe  25.04.2017, 16:20
@Bori22

... wo steht das, daß sie das müssen?

Bori22 
Fragesteller
 25.04.2017, 16:23
@schleudermaxe

Wenn dein Auto einen Totalschaden erleidet und der Gegner zu 100% Schuld ist muss ja logischerweise die gegnerische Verischerung für alle Kosten aufkommen.

schleudermaxe  25.04.2017, 16:25
@Bori22

... nee, müssen sie nicht, deshalb frage ich ja, wo das steht.

schleudermaxe  25.04.2017, 16:29
@schleudermaxe

Beispiel:

LG Frankenthal v. 23.10.2013:

An- und Abmeldekosten bedürfen auch bei einem Totalschaden des
Unfallfahrzeugs des konkreten Nachweises sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.

Bori22 
Fragesteller
 25.04.2017, 16:32
@schleudermaxe

Im Haftpflichtfall haben Sie Anspruch auf einen Ersatzwagen oder auf einen Nutzungsausfall. Für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs werden in der Regel bis zu 14 Tage als ausreichend angesehen; für diesen Zeitraum wird Ihnen dann ein Mietwagen oder der Nutzungsausfall gezahlt. Außerdem können Sie in der Haftpflicht die Übernahme der angefallenen Ab- und Anmeldekosten verlangen.

( kannst du auf jeder Webseite lesen)

schleudermaxe  25.04.2017, 16:39
@Bori22

... und eine WEB-Seite spricht Recht? Na denn ist ja alles gut.

siola55  25.04.2017, 17:06
@Bori22

Hat denn dein Anwalt es versäumt, die erforderlichen Belege bei der gegnerischen Versich. einzureichen wie Beleg über tatsächlich erhaltenen Restwert, evtl. Mietwagen usw.???

Hast du denn schon ein Ersatzfahrzeug? Falls ja, unbedingt sofort den Kaufvertrag einreichen beim gegnerischen Versicherer wg. der MwSt.-Erstattung...

Apolon  25.04.2017, 17:26
@Bori22

@Bori22,

für die Versicherung ist keine Website maßgebend, daher sollte man auch hier im Forum auf entsprechende Urteile bzw. Rechtsquellen hinweisen.

Wie z.B. ein Urteil des BGH das hier passt.

https://openjur.de/u/600553.html

Gruß Apolon

Bori22 
Fragesteller
 25.04.2017, 17:26
@siola55

Ja es wurde alles eingereicht.

Alter neuer Kaufvertrag und alle quittungen

"Die Versicherung hat einen höheren Restwert angesetzt jedoch war das Auto zudem Zeitpunkt schon verkauft..."

Das war ja nicht so schlau.

Die Versicherung präsentiert immer einen Verwerter, der das Unfallfahrzeug zum Betrag X abnehmen würde.

Diesen Betrag X darf die Versicherung von der Entschädigungssumme abziehen.

Wenn du ohne die Stellungnahme der Versicherung abzuwarten vorher und billiger verkaufst, ist das dein Problem.

 

Bori22 
Fragesteller
 25.04.2017, 15:54

Das sagt wer?

Rechtlich gesehen ist der Beschädigte Herr der Situation. Mein Gutachter hat 3 Angebote reingeholt , wie es gesetzlich vorgeschrieben ist ab dato kann ich das Auto verkaufen, wie ich WILL.

Ich kann ja nicht 3 Wochen auf die Versicherung warten, wenn mein Auto einen Totalschaden erlitten hat.

Unkompetente Antworten bitte lassen..

Halbammi  25.04.2017, 15:56
@Bori22

Wenn du sowas alles besser weisst, warum fragst du dann hier?

Bori22 
Fragesteller
 25.04.2017, 15:59
@Halbammi

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.

Hast du das oder wieso bist du dir so sicher?

Ich habe nur gegen argumentiert , wenn du's nicht akzeptieren kannst lass es.

Mojoi  25.04.2017, 16:00
@Bori22

"Rechtlich gesehen ist der Beschädigte Herr der Situation."

Rechtlich gesehen ist der Geschädigte zur Schadensminderungspflicht angehalten.

"Mein Gutachter hat 3 Angebote reingeholt ,"

Lese ich jetzt zum ersten Mal.

"3 Wochen"

Lese ich auch zum ersten Mal. Zwischendurch mal die Versicherung bezüglich Stellungnahme angemahnt oder nur die drei Wochen abgewartet?

 

Die Antworten zu deinen Fragen würden wohl etwas kompetenter ausfallen, wenn sie alle relevanten Details enthielten.

Bori22 
Fragesteller
 25.04.2017, 16:09
@Mojoi

Wenn ein Wagen einen wirtschaftlichen Totalschaden hat wird der Restwert ermittelt. D.h dein Gutachter muss mins.3 regionale Restwert Angebote reinholen und ab dem Zeitpunkt kannst du es verkaufen. 

Wir haben die Versicherung diesen Monat zwei mal aufgefordert zu zahlen , jedoch kam nichts. Keine Antwort oder jegliches. Ich bin mir nicht sicher, ob wir jetzt noch eine Mahnung schicken oder gerichtlich vorgehen. Denn es wäre ja für beide Seiten besser , wenn sie die Differenz, den Nutzungsausfall und die Zulassungskosten einfach zahlen statt vor Gericht zu gehen.

Gruß

Mojoi  25.04.2017, 16:15
@Bori22

Was ich damit sagen wollte:

Wenn du gleich geschrieben hättest, dass du drei Vergleichsangebote eingeholt hast und die Versicherung sich drei Wochen Zeit gelassen hat und du denen mindestens ein Mal gesagt hast "Leute, macht doch mal endlich!" dann hätte ich gleich geantwortet: Jawoll, hasse richtig gemacht. Kannst nicht ewig auf die Schnarchsäcke warten. Gerade bei Autos muss das schnell gehen (und können die auch, wenn sie wollen).

Bori22 
Fragesteller
 25.04.2017, 16:34
@Mojoi

Genau Danke!

Was soll ich nun machen?

Noch eine letzte Mahnung oder vor Gericht..

Mojoi  25.04.2017, 16:57
@Bori22

Da du bereits bei einem Anwalt bist, besprich die weiteren Schritte mit ihm.

ICH würde jetzt vor Gericht ziehen.

siola55  25.04.2017, 17:24
@Bori22

Dachte du hast einen Anwalt - habt ihr denn keine Fristen gesetzt?
Dann müssen die doch darauf reagieren...