Hallo zusammen,
ich hatte vor ca. 2 Wochen einen Autounfall. Ich bin Unfallgeschädigter. Dabei ist der linke Außenspiegel zerstört worden. Lt. STVZO darf ich ohne linken Außenspiegel nicht fahren und Lt. dem Gutachten ist das Fahrzeug fahrbereit, aber nicht verkehrssicheren Zustand.
Den Schaden habe ich der gegnerischen Versicherungsseite sofort an diesem Tag mitgeteilt. Lt. der gegnerischen Versicherungsseite durfte ich mir einen Leihwagen oder 43 € / Tag auswählen. Ich nahm die 43 € / Tag. Jetzt bekomme ich ein Schreiben der gegnerischen Versicherungsseite, indem steht, dass ich den Nutzungsausfall nur für die Reparaturtage erhalte.
Das finde ich merkwürdig. Mir wurde telefonisch mitgeteilt (mehrmals), dass ich ab dem Unfalltag den Nutzungsausfall von 43 €/Tag bekomme und jetzt auf einmal nur für die Reparaturtage.
Ab wann gilt den jetzt der Nutzungsausfall?
Ich darf ja nicht ohne linken Außenspiegel fahren.
Vielen Dank und viele Grüße
vamost