Abtretungserklärung KFZ Rechnung?

5 Antworten

Das würde mir nur einmal passieren, dann würde mich die Werkstatt nie wieder sehen.

Da du das alles abgetreten hast, ist quasi die Werkstatt Vertragspartner mit deiner und der gegnerischen Versicherung. daher hast du auch kein Recht darauf, einen fremden Vertrag oder die Rechnung einzusehen.

Du willst ja auch nicht, dass eine fremde Person Rechnungen, die du zu zahlen hast oder die du ausstellst, einsehen kann.

Wenn du wissen willst, was genau reguliert wurde musst du dich an deine Versicherung wenden. In der Regel erhältst du von der sowieso alle notwendigen Information zu dem Schaden und der Regulierung.

Was für ein Unsinn!

Der Reparaturauftrag hat der Geschädigte veranlasst!

Außerdem hat seine Versicherung damit nicht das Geringste zu tun!

Hier zahlt die gegnerische Kfz-Versicherung!

@Apolon

Nein, hat er nicht. Dafür gibt es eben die Abtretung. Siehe § 398 BGB.

Eine Abtretung erfolgt nicht nur für Schäden am eigenen Kfz die durch Dritte verursacht werden, sondern auch für Eigenschäden.

Was du da schreibst ist völlig falsch. Der Auftraggeber ist der Kunde. Nach erfolgter Reparatur ist dem Kunden eine Rechnung auszuhändigen, als Nachweis über die erfolgte Reparatur.

Der Kunde muss die Rechnung nicht bei der Versicherung anfordern, warum auch.

Wurde eine Abtretungserklärung unterschrieben, so rechnet die Werkstatt mit der Versicherung ab und schickt denen eben auch eine Rechnung über die geleisteten Reparaturarbeiten. So läuft das im Normalfall ab.

Die Werkstatt bekommt dann ihr Geld von der Versicherung und der Kunde muss sich um die Zahlung der Reparaturrechnung nicht mehr kümmern.

Wenn da von der Werkstatt irgendetwas abgerechnet wird, was gar nicht gemacht wurde, hätte der Kunde gar keine Möglichkeit dies zu überprüfen.

Angenommen die hätten den Austausch einer beschädigten Türe am Auto in Rechnung gestellt, die Türe gar nicht ausgetauscht sondern nur neu lackiert, wäre das zwar Betrug, aber für den Kunden nicht überprüfbar, so er keine Rechnung hätte.

Na du mußt doch kontrolieren können, was deine Werkstatt da abgerechnet hat. Mit der Abtretungserklärung hast du nur deine Ansprüche in € abgetreten, nicht das Wissen über die Details.

Komische Werkstatt. Ob fachgerecht repariert wurde, erkennt man jedoch nicht an der Rechnung.

Wenn ein Gutachten erstellt wurde, findest du die Wertminderung darin. Die Kopie muß dir zugestellt werden vom Gutachter. Diese Wertminderung kannst du von der gegnerischen Versicherung einfordern.

@gnapaolo,

was hast du denn da für eine Kfz-Werkstatt gefunden.

Richtig ist zwar, dass diese Kfz-Werkstatt die Original-Rechnung an den Versicherer schickt. Nur üblich ist es auch dass man dir eine Kopie der Rechnung aushändigen müsste, wie auch von dem beantragten Gutachten.

Mit welcher Begründung hat man dir dies denn abgelehnt.

Du solltest auf jeden Fall die Kfz-Werkstatt wechseln.

Gruß Apolon

Da du alles abgetreten hat, hast du auch keinen Anspruch darauf.

Doch - ihm steht eine Abschrift der Rechnung und des Gutachtens zu, denn er ist der Auftraggeber!

@Apolon

Mit welcher rechtlichen Begründung? Bitte mit Angabe von Pragraphen und/oder Gerichtsurteilen.