Autounfall-Dekra will Geld von mir (Unfallgeschätigten) Außerdem: wann bekomme ich mein Geld (Wertminderung, Nutzungsausfall)?

5 Antworten

Das wird sich ja auf dem Gutachtenauftrag feststellen lassen, wer das Gutachten beauftragt hat.  Bei einem Haftpflichtschaden hast Du ja frei Gutachterwahl, demnach wäre es möglich, daß Du den Sachevrständogen beauftragt hast und eine Abtrittserklärung abgegeben hast, damit der Gutachter mit der Versicherung abrechnen KANN. Zahlt die VErsciherung nicht, dann bis Du immer noch der Auftraggeber und somit in der Zahlungspflicht, was Du aber von der Versicherung einfordern kannst.

Sollte die Gegnerische Versicherung den Sachverständogen beauftragt haben, ist die Bezahlung allein deren Bier.

Gutachterbeauftragung durch die Versicherung kommt aber i.d.R nur bei Kaskoschäden vor.

Also überlege mal genau. Vermutlich hat Dir die Versicherung  gesagt, daß Du einen Sacheverständigen beauftragen sollst und Dir ggf DEKRA empfohlenb, dann wärest Du aber dort der Auftraggeber.

Mit einer Abtrittserklärung ermächtigst Du zwar den Sachverständigen, direkt mit der Versicherung abzurechnen, Du trittts also den Dir zustehenden Ersatzanspruch für das Gutachten an den Sachverständigen ab, damit Du das nicht vorlegen mußt, wenn aber die Versicherung nicht zahlt, dann  bleibt das am Auftraggeber hängen. Dann mußt Du in Vorleistung gehen.

Der Sachverständige hat schließlich für DICH gearbeitet und dafür steht im auch die Bezahlung zu. Denn DU benötigst das Gutachten um Deine Ansprüche geltend zu machen.

Die Abtreteungsregelung ist nur eine Gefälligkeit, um dem Geschädigten die Abrechnungsabwicklung einfacher zu machen.

Du wirst als Auftraggeber also nichtherum kommen, in Vorleistung zu gehen. Das gleiche wird Dich auch erwarten, wenn Du den Klageweg gegen die Versicherung beschreiten willst. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, mußt Du auch alle Gerichtskosten vorlegen  und kannst sie hinterher einfordern.

Ebenso kann Dich das mit der Werkstatt ebenso treffen, wenn Du den Auftrag für die Reparatur schon gegeben hast, mußt Du die Arbeiten bezahlen, wenn die Versichung nicht reguliert.

Ich würde an Deiner Stelle einen Anwalt einschalten damit dieser Deine Ansprüche gegen die VErsicherung durchsetzt. Gegen DEKRA kannst Du da gar nix machen, die sind voll im Recht, Du wolltest ein Gutachten habe und die habe Dir eines bestellt. Wer die Musik bestellt, der Zahlt sie auch.

Antworten gab es hier ja schon genug. Mein Vorschlag: nimm dir einen Anwalt; wenn du keine Schuld an dem Unfall hast (wovon ich jetzt einmal ausgehe), dann MUSS die gegnerische Versicherung auch deinen Anwalt zahlen. Sobald du die Sache an den Anwalt abgegeben hast, musst du dich um nichts mehr kümmern. Bekommst du Post von der DEKRA? - Abgeben an den Anwalt. Bekommst du Post von der Versicherung? - Abgeben an den Anwalt. Mache es dir leicht.
Ich wollte tatsächlich auch vor zwei Jahren die Kosten nicht in die Höhe treiben, bis die Versicherung dann versucht hat, mich übers Ohr zu hauen (Wertminderung nicht zahlen - Nutzungsausfall nicht zahlen usw.). Mit einem Anwalt ging dann alles sehr schnell. Hilft deinem Geldbeutel und schont die Nerven. ;-)

Wenn du den Sachverständigen beauftragt hast, musst du ihn natürlich zuerst einmal bezahlen. Du bekommst ja eine Rechnung, die du dann der Versicherung mit einreichen kannst.

Die Schadensabwicklung dauert eben. Wenn du selbst auch noch die Regulierung verzögerst, dauert es eben länger.

Wie hoch der Nutzungsausfall und die Wertminderung ist, geht ja aus dem Gutachten hervor.

SarahYXY 
Fragesteller
 27.06.2015, 17:23

Die gegnerische Versicherung hat den Gutachter beauftragt, da aber diese noch nicht gezahlt hat, sollen wir zahlen.

DerHans  27.06.2015, 17:24
@SarahYXY

Dann hättest du das der DEKRA ja längst mitteilen können.

SarahYXY 
Fragesteller
 27.06.2015, 17:27
@DerHans

Bereits geschehen.

SarahYXY 
Fragesteller
 27.06.2015, 17:43
@SarahYXY

Die Antwort war: Da die Versicherung des Gegners noch nicht bezahlt hat, haben wir Ihnen die Rechnung geschickt.

mepeisen  27.06.2015, 20:58
@SarahYXY

Ihr habt mit der Rechnung nichts zu tun. Derjenige, der das Gutachten beauftragt, bezahlt es auch. Ich würde der Dekra unmissverständlich auch genau das mitteilen. Textvorschlag: "Werte Dekra. Wir haben keinerlei Gutachten beauftragt. Sie wollen uns doch bitte einmal die Gesetzesgrundlage benennen, weshalb sie der Meinung sind, dass wir etwas bezahlen müssen, was wir nicht beauftragt haben. Bis dahin machen wir einstweilen von unserem Zurückhaltungsrecht Gebrauch. Wir empfehlen Ihnen, die Versicherung, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, zu verklagen."

Wenn ihr Schadensverursacher gewesen wäret, könnte dann die gegnerische Versicherung die Kosten bei euch geltend machen. Aber nur dann und nur auf diesem Wege. Dass sich die Dekra direkt bei euch meldet, ist ein netter Trick, weil die kein Bock haben, sich mit Versicherungen anzulegen. Aber Sinn ergibt das erst mal nicht.

Wenn Du einen Gutachter beauftragt hast dein Fahrzeug zu begutachten, dann bist Du auch der Ansprechpartner für diese Rechnung.

Etwas anderes wäre es wenn die Versicherung ein Gutachten verlangt, dann kannst Du ohne Probleme auf Kosten der Versicherung einen solchen beauftragen und hast dann darüber von der gegnerischen Versicherung auch schriftliches in der Hand und der Gutachter kann direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.

SarahYXY 
Fragesteller
 27.06.2015, 17:04

Die gegnerische Versicherung hat das Gutachten verlangt. Aber da diese noch nicht gezahlt haben, sollen wir bezahlen.

Antitroll1234  27.06.2015, 17:08
@SarahYXY

Dann setze denen eine Frist, Du kannst dies auch einem Anwalt übergeben der den ganzen Schriftkram für dich übernimmt und auch von einer Unkostenpauschale Kenntnis hat welche dir zusteht und diese von der gegnerischen Versicherung fordern wird.

Die Kosten für den von dir gewählten Anwalt für Verkehrsrecht trägt bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung.

mepeisen  27.06.2015, 21:04
@Antitroll1234

Wieso eine Frist setzen? Man hat mit der Dekra nichts zu tun. Wenn die Dekra etwas fordert, dann soll sie doch. Sie müsste klagen und dann vor Gericht begründen, warum jemand, der das Gutachten gar nicht beauftragt hat und keine Schuld trägt, zahlen soll.

Antitroll1234  27.06.2015, 21:14
@mepeisen

Wieso eine Frist setzen?

Um eine schnellere Zahlung von der Versicherung zu ermöglichen, nach angemessenem Fristablauf sind Verzugszinsen möglich, ohne Fristsetzung sieht es da mau aus.

Man hat mit der Dekra nichts zu tun.

Wenn die Fragestellerin den Gutachter beauftragte schon, das sie dies nicht tat sondern die Versicherung, ist erst nach meiner Antwort in einem anderen Kommentar klar geworden ;-)

mepeisen  28.06.2015, 09:15
@Antitroll1234

ok, ich habe mir den Zeitablauf aller KOmmentare nicht genau angeschaut.

Wer hat , frage ich auch mal , die DEKRA angefordert ? Die braucht man doch eigentlich nur bei komplizierten Unfällen //// mit Verletzten oder hohen Sachkosten (bsp. Brücken müssen geprüft werden ). Deine VS müsste hier auch reagieren.

SarahYXY 
Fragesteller
 27.06.2015, 17:06

Die gegnerische Versicherung. Der Unfallschaden lag bei 3500€ (nur bei meinem Auto)

TransGC116  27.06.2015, 17:12
@SarahYXY

Wer bestellt - bezahlt !!! Wenn Definitiv !!! festgestellt ist das Du keinerlei Schuld am Unfall hast - mach Deiner VS Beine , sie sollen sich gefälligst kümmern !!! beachte... Defi.....keinerl.... !!!

Antitroll1234  27.06.2015, 17:18
@TransGC116

Wenn Definitiv !!! festgestellt ist das Du keinerlei Schuld am Unfall hast

Da ist jemand in ein PARKENDES Auto gefahren, definitiver geht's kaum noch ;-)

mach Deiner VS Beine

Die Versicherung von der Fragestellerin hat mit der Regulierung nichts zu tun, für die Regulierung ist die gegnerische Versicherung zuständig.

TransGC116  27.06.2015, 17:24
@Antitroll1234

Kleiner Schlaumeier .... zum Beispiel wenn "Falsch" geparkt wurde. Behinderten PPL z.Bsp. und da ich mich rein zufällig.... ICH !!!bezahle , bezogen auf den Fall , meine VS. Und da sollen die sich gefälligst drehen und bewegen !!!

DerHans  27.06.2015, 17:26
@TransGC116

Auch wenn jemand auf dem Behindertenparkplatz im absoluten Halteverbot steht, darf man da nicht einfach gegen fahren.

Antitroll1234  27.06.2015, 17:31
@TransGC116

Kleiner Schlaumeier ....

...ich kann doch nichts für deine falsch gegebene Antwort etwas. 

Immer diese versuchten Beleidigungen von irgendwelchen Leuten die etwas falsches schreiben und wenn dies richtig gestellt wird auch noch frech werden...

...unglaublich.

zum Beispiel wenn "Falsch" geparkt wurde. Behinderten PPL z.Bsp

Und was sollte dies an der Haftung des Unfallverursachers ändern wenn die Fragestellerin unberechtigt auf dein Beispiel zurückkommend auf einem Behindertenparkplatz stand ? 

Auch in ein falsch geparktes Auto darf niemand reinfahren^^

TransGC116  27.06.2015, 17:31
@DerHans

Der Kandidat erhält drei Punkte . Aber und in diesem Falle gibt`s von den Kollegen PB ein Wort.... Teilschuld.... und deshalb def....na Du weisst schon ! Und da ist die VS immer sehr geil drauf.

Antitroll1234  27.06.2015, 17:36
@TransGC116

Aber und in diesem Falle gibt`s von den Kollegen PB ein Wort.... Teilschuld....

Weswegen sollte es in diesem von dir geschilderten Fall eine Teilschuld geben ?!?

Das Wort Teilschuld gibt es, aber greift da nicht, da keine Teilschuld vorliegt^^

TransGC116  27.06.2015, 18:25
@Antitroll1234

Musste erst noch fix Rasen mähen ! Natürlich greift die Teilschuld. Hätte sie/er nicht da - Rechtswidrig - geparkt wäre es nicht zum Unfall gekommen. Ich weiß - wenn und hätte , hätte der Hund nicht g..... hätte er den Hasen gekriegt. Ist aber nun mal so. Du ! parkst den PKW auf einem Radweg. Ein Radfahrer fährt , betrunken , gegen das Auto. Stürzt und verletzt sich ----- ruf mal Deinen VS Onkel an und frag mal wer Schuld ist. Wenn Du dann noch verschiedene Promillewerte und Verletzungsgrade angibst , stell was zu essen neben`s Telefon.

mepeisen  27.06.2015, 21:03
@Antitroll1234

Davon abgesehen bezahlt trotzdem zu erst einmal der Auftraggeber des Gutachtens auch die Rechnung über dieses Gutachten. Alternativen gibt es nur vor Gericht per Gerichtsbeschluss. Die Dekra hat absolut keine Gesetzesgrundlage, sich einfach so direkt an den Inhaber des parkenden Autos zu wenden.

Selbst wenn es eine Teilschuld gäbe (parken mitten auf der Fahrbahn in unübersichtlicher Kurve wäre wohl so ein Extrembeispiel), selbst dann muss die Versicherung die Dekra bezahlen und kann vielleicht dann im Nachhinein sich Geld vom Inhaber des parkenden Wagens zurückholen. Aber auch nur dann und nur auf diesem Wege.