Kind schlägt die Autotüre an das Auto nebenan beim Aussteigen. Welche Versicherung zahlt?

16 Antworten

Die Privat-Haftpflicht zahlt auf keinen Fall. Erstens, die Kinder nicht haftbar sind, sofern die Eltern nicht grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, und zweitens, weil der "Unfall" unmittelbar mit der Nutzung des Kfz zu tun hat. D.h., wenn sie - statt nach der Fahrt auszusteigen - z.B. beim Spielen auf der Straße die Autotüre auf und zugemacht hätte, würde es evtl. anders aussehen. Also sollte die KFZ-Haftpflicht zahlen. Kommt natürlich im Einzelfall auf das Alter des Kindes an. Spricht mit Deiner Versicherung.

Hallo Verbena07,

welcher Haftpflichtversicherer im Ergebnis zuständig ist, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Es kommt auf den konkreten Einzelfall an, insbesondere auch auf das Alter des Insassen und die jeweilige Verkehrssituation. Grundsätzlich geht man bei einem erwachsenen Insassen davon aus, dass dieser beim Öffnen der Tür verkehrsgerecht handelt. In diesem Fall ist ein Schaden nicht dem Bereich der KFZ- sondern der Privat-Haftpflichtversicherung zuzuordnen.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

In diesem Fall ist ein Schaden nicht dem Bereich der KFZ- sondern der Privat-Haftpflichtversicherung zuzuordnen

Diesen Satz sollte man ganz dick und fett markieren ;-)

Können Sie mir in diesem Zusammenhang bitte mal die Bedeutung des 3.1. Ihrer AHB erklären ?:

3.1 Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- Wasserfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.

@Candlejack

Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- Wasserfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.

Was verstehst Du daran nicht ?

Bedeutet wenn der Verursacher des Schadens der Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Fahrzeuges ist, greift nicht die PHV.

In einem solchen wie hier beschriebenen Fall einfach die Frage stellen, war derjenige der die Tür gegen das andere Auto schlug,
der Eigentümer ? NEIN
der Besitzer ? NEIN
der Fahrzeughalter ? NEIN
Der Fahrzeugführer ? NEIN

da alle Fragen mit Nein beantwortet werden können, ist grundsätzlich die PHV dafür zuständig, und nicht die Kfz-Haftplicht.

@Antitroll1234
Was verstehst Du daran nicht ?

Ich habe nicht DICH gefragt, ich habe die Cosmos gefragt und zwar wegen deren konkreten Bedingungen ! Und solange ich diese Antwort nicht von ihnen als Anbieter bekomme, der selbst entschädigt, ist das für mich keine bindende Antwort. Denn genau diese Benzinklausel haben wir xmal in der Ausbildung durchgekaut.

Dann möchte ich bei euch keine Kfz Haftpflicht oder Privathaftpficht haben. Den dann passiert wohl folgendes passieren, der Geschädigte meldet das der Kfz Haftpflicht, die zahlt natürlich nicht und verweist auf die Privathaftpflicht die aber auch nicht zahlt wegen der Benzinklausel. Damit bleibt nur der Klageweg :-) Stellt sich also die Frage wann haftet den der Halter des Fahrzeugs. Der Schaden ist immerhin beim Betrieb des Kfz entstanden. Was wäre den bei einem Radfahrer der vom Beifahre beim Türe offenen vom Fahrad geholt wird? Hat der dann Pech gehabt? Was ist wenn Papa der Halter des Fahrzeug ist?

@Anton96

verweist auf die Privathaftpflicht die aber auch nicht zahlt wegen der Benzinklausel

Da der Beifahrer weder der Eigentümer, der Besitzer, der Fahrzeughalter noch der Fahrzeugführer ist, ist dies ein Fall für die PHV.

Die Benzinklausel greift doch da gar nicht, die greift nur wenn es sich um den Eigentümer, den Besitzer, den Halter oder den Fahrzeugführer handelt.

Was wäre den bei einem Radfahrer der vom Beifahre beim Türe offenen vom Fahrad geholt wird? Hat der dann Pech gehabt? Was ist wenn Papa der Halter des Fahrzeug ist?

Da wäre genau das Gleiche.

Die Benzinklausel in der Kfz-Haftpflicht bezieht sich auf die BENUTZUNG eines Kraftfahrzeugs. Beifahrer benutzen das Kfz nicht, sondern nur der Fahrer. Daher greift die Benzinklausel hier nicht, mit der Konsequenz, dass die Privathaftpflicht des Kindes zuständig ist.

Die wird auch leisten, aber vor allem in der Abwehrfunktion. Unter zehn Jahren ist das Kind (im Straßenverkehr!) haftungsmäßig außen vor, d.h. hier käme nur eine Aufsichtspflichtverletzung des Beaufsichtigenden in Frage. Das wiederum dürfte der Fahrer gewesen sein, der die Pflichtverletzung während der Kfz-Benutzung beging ... dann würde eventuell wieder die Benzinklausel greifen.

Die Frage ist kniffelig und wird wahrscheinlich wirklich vom Sachbearbeiter entschieden und dann ggf. gerichtlich überprüft.

Tipp: Die Vollkasko zahlt auf jeden Fall ...

Selbstverständlich greift die Benzinklausel. Der Fahrzeugführer ist für das sichere Ein- und Aussteigen verantwortlich.

Die Vollkaskoversicherung zahlt nur einen evtl. Schaden am EIGENEN Auto.

Grundsätzlich KFZ-Haftpflichtversicherung.

Der Fahrer hat offensichtlich nicht genug Seitenabstand eingehalten, sonst hätte es zu diesem schaden gar nicht kommen können.

Für das sichere Ein- und Aussteigen ist ebenfalls der Fahrzeugführer verantwortlich.

Der Fahrer hat offensichtlich nicht genug Seitenabstand eingehalten, sonst hätte es zu diesem schaden gar nicht kommen können.

Zu dem Schaden kann es auch mit "richtigem" Abstand kommen. Parkplätze sind dort, wo Bequemlichkeit nicht im Vordergrund steht, 2,50 m breit, wenn man Pech hat auch nur 2,30 m. Als Fahrer kann man auf solchen Parkplätzen nicht genug Abstand zu beiden Seiten halten, um Türen ganz öffnen zu können.

@HirnvomHimmel

Trotzdem ist der Fahrzeugführer verantwortlich. Er könnte ja den Beifahrer vorher aussteigen lassen.

Stimmt wohl der Rest (nebst seinem Kommentar), ist DAS aber echt der Kalauer des Jahres:

Der Fahrer hat offensichtlich nicht genug Seitenabstand eingehalten, sonst hätte es zu diesem schaden gar nicht kommen können.

Sorry, @Hans, aber wo parkst du denn so in der Regel? Abgesehen mal vom Straßenrand etwa auf nem Sportplatz, ner Wiese oder gleich auf nem Flughafen? Denn nur dort wäre es noch gut möglich, ausreichend Seitenabstand einzuhalten! Aber auf innerstädtischen Parkplätzen ist es nahezu unmöglich.

@Eichbaum1963

Wenn zu wenig Platz ist, müssen die Beifahrer eben vorher aussteigen. Die PH zahlt jedenfalls grundsätzlich NICHT.

wenn du sowas wirklich über die versicherung laufen lassen willst die KFZ versicherung.. ich würde sowas aber wegen der Anpassung der Schadenfreiheitsklasse privat bezahlen