Autoreperatur bei ATU trotz Kostenvoranschlag plötzlich um 200% teurer
Liebe User, mein VW Golf der schon ein paar Jahr auf den Reifen hat (Aktueller Verkaufswert noch ca 2500-3000 Euro) hat in den letzten Wochen sehr viel Öl verloren. Ich bin deshalb zu ATU gegangen um mir einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu holen, der Kostenvoranschalf ergab eine Repartur in Höhe von 700 Euro. Da ich seh an meinem Auto hänge habe ich mich für die Reperatur entschieden und habe vergangenen Freitag mein Auto zu ATU gebracht. Es war abgemacht, dass ich am Samstag das Auto wieder abholen kann.
Jetzt kommt der Hammer: Gestern war ich bei ATU zur Abholung meines Autos. HIer wurde mir auf eine sehr unfreundliche art unterbreitet, dass mehr kaputt sei als erwartet. es würden zusätzlich zu den 700 Euro noch 1500 Euro kommen. Mein Auto konnte ich auch nicht mitnehmen, da es nicht mehr fahrtüchtig sei. Ich habe zum Glück noch nichts bezahlt. Stehe aber jetzt ohne Auto da und weiß nicht was ich machen soll? Morgen gehe ich nochmals in die Werkstatt. Soll ich dehnen mit dem Rechtsanwalt drohen. Ich brauche ein Auto um zum Arbeitsplatz zu kommen. Müssen die mir ein Leiauto zur verfügung stellen? Danke für eure Hilfe.
8 Antworten
Guten Abend!
A T U ............
keine Ausnahmesituation. Auch hier habe ich -neben eigenen Erfahrungen- schon viele negativ Punkte gelesen. Daher merken, immer mehrere KV Anschläge einholen. Wenn bisher nichts an dem Auto gemacht wurde, hast Du selbstverständlich das Recht Dein Auto mitzunehmen. Bei höheren Kosten hätte man Dich sonst vorweg informieren müssen. Versuche einen Zeugen mitzunehmen. Für den Fall der Fälle. Lass Dir einen schriftlichen KV aushändigen. Man darf Dich nicht zwingen dort eine Rep. vornehmen zu lassen.
ATU ist bekannt dafür (immer) andere zusätzliche Fehler zu finden. Bleib wachsam und ändere die Wahl der Werkstatt. Vertrauen ist wichtig. In Berlin hätte ich eine gute Empfehlung für Dich!
Wenn du eine Reparatur gem. Kostenvoranschlag beauftragt hast, können die dir auch nur das berechnen. Einfach weitere Teile austauschen und die dann nachher in Rechnung stellen geht nicht! Eine ordentliche Werkstatt, würde dich auch darüber informieren wenn bei der Reparatur auffällt, dass doch mehr gemacht werden muss als beim Kostenvoranschlag angenommen wurde.
Ich denke das du verlangen kannst, dass dein Auto auf den Zustand zurückgesetzt wird in den du Ihn zur Werkstatt gebracht hast. Du hast dich ja auf den Kostenvoranschlag verlassen...
Direkt mit dem Anwalt drohen ist eigentlich nie zielführend. Aber ich würd mal abwarten bis hier einer was schreibt der sich besser damit auskennt^^
Ich sehe dich im Recht...ich weiss nur nicht wie du das Beste daraus machen kannst. Wünsch dir viel Glück dabei.
ich würde mich umgehend an die KFZ-handwerkskammer oder KFZ Innung wenden die eine Schiedstelle betreibt.. dort wird man sehr schnell reagieren können und auf Augenhöhe mit der Werkstatt sprechen.
zur rechtslage .. Du hast einen Reparaturauftrag unterschrieben oder mündlich nach Kostenvoranschlag zugestimmt.. Mehr bekommen die dann auch nicht sagt zumindest das BGB und die telefonische rücksprache ist auch nicht erfolgt ??
ATU muß das erstmal erklären und das dürfte nicht leicht werden.. wie du zur arbeit kommst ist ein anderes Thema , da gibts ev einen kollegen den du anrufen kannst oder wenn alles reist sogar ein Taxi zu rufen und dir einen Beleg ausstellen lassen für den Arbeitsweg.
Wenn Innung oder HWK nicht helfen können dann zum Anwalt und beraten lassen , wenn eine Rechtsschutz versicherung vorhanden ist denen das übergeben.. Mehr fällt mir gerade nicht ein..da die Thematig doch etwas an Zeit benötigt und du dich sehr spät gemeldet hast..
Eventuell kann dich auch jemand aus dem Bekanntenkreis zur Arbeit bringen.. Wichtig ist du mußt den Günstigsten Weg wählen der zumutbar ist.. Um den dann auch einzufordern zu Können.... Joachim
Gegenüber Verbrauchern ist ein Kostenvoranschlag stets verbindlich, sofern der Unternehmer nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt.
Ist also mit dem Verbraucher im Hinblick auf den Kostenvoranschlag nichts Besonderes vereinbart, so ist der Unternehmer an den im Kostenvoranschlag genannten Preis in jedem Fall gebunden. Dieser Preis stellt die garantierte Obergrenze des Entgeltes dar und kann auch nicht bei unvorhergesehenen Mehrkosten erhöht werden.
Haben sie denn genauere Informationen geliefert, was konkret kaputt ist?
Du solltest nicht mit einem Rechtsanwalt drohen, sondern dir einen nehmen.