Automatisches Garagentor beschädigt Autodach

7 Antworten

du kannst den vermieter haftbar machen. es ist dir keine möglichkeit gegeben worden auszuweichen. normalerweise ist hinter dem tor ne aus/auf fahrt wo man genug platz hat

Huhu, mit welcher Begründung hat es denn im Endeffekt dann doch geklappt? Mir ist jetzt neulich was ähnliches passiert. Ich war beim Einparken (Tiefgarage unter der Wohnung) und wusste ehrlich gesagt auch nicht, dass es keine Lichtschranke gibt. Und wie lange das Tor nun oben bleibt wusste ich auch nicht, zumal es auch keine Ampel oder ähnliches gibt. Zunächst bin ich ausgestiegen, um das Tor zu öffnen. Dabei musste ich auch warten, bis das Tor komplett geöffnet war, um das Licht anzuschalten. Dann konnte ich nicht so zügigen Schrittes zu meinem Auto, da die komplette Garageneinfahrt nicht geräumt war und viel Schnee lag. Da es in dem tiefen Schnee auch nicht so einfach war sich langsam in das Garagentor zu zwängen, ist dann das Tor runtergekommen, als ich mit dem Auto genau darunter stand. Das habe ich zunächst nicht gesehen (ich bin rückwärts in die Garage gefahren). Zum vorwärtssetzen hat die Zeit dann nciht mehr ganz gereicht, die Antenne und einen Teil der Kofferraumklappe hat es dann noch erwischt.

Den Kostenvoranschlag woltle ich eigentlich morgen mal einreichen, allerdings hatte ich dann heute schon Post der Versicherung der Hausverwaltung. Die sagen sie haben keine Pflicht verletzt und somit kein trifft sie keine Schuld.

Vielleicht kannst du oder jemand anders mir da weiterhelfen? Ich sehe das ehrlich gesagt nicht ein. Wenn wenigstens ein Schild angebracht wäre, auf dem vermerkt ist, dass keine Lichtschranke existiert und die Zeit nur xx Sekunden/Minuten beträgt. Oder wenn eine Ampel oder sonstiges anzeigen würde "Achtung, das Tor kommt gleich wieder runter", sodass man Zeit zum wegfahren hat.

LKe1983 
Fragesteller
 07.03.2013, 19:10

Hallo,

mein Anwalt schrieb an die Versicherung:

"Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Betreiber einer Toranlage grundsätzlich verpflichtet, ausreichende und umfassende Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sich bei dem Bereich eines selbstständigen schließenden Tores Beschädigungen an im Torbereich befindlichen Fahrzeugen ergeben. Sicherzustellen ist dies entweder durch entsprechende Lichtschranken oder durch sonstige Vorrichtungen, die ein selbstständiges Schliessen des Tores bei gleichzeitigem Passieren und/oder Anhalten eines Fahrzeuges im Torbereich verhindern. Das Nichtanbringen oder das Nichtfunktionieren derartiger Sicherheitsmaßnahmen bildet einen Verstoß gegen eine Verkehrsversicherungspflicht, so dass Ihr Versicherungsnehmer dem Grunde nach haftbar ist."

Dem oben geschilderten Sachverhalt hat die gegnerische Versicherung nie widersprochen. Allerdings versuchte die Versicherung den ganzen Fall herauszuzögern. Mein Anwalt musste 2x Fristen setzen für Rückmeldungen der Versicherung und erst als das Schreiben mit "sollten wir bis zum Tag X keine Rückmeldung erhalten wird der Fall dem zuständigen Gericht übergeben" ging plötzlich alles recht schnell. Insgesamt ging der Fall von Unfall bis Zahlung ca. 6 Monate. Ich würde den Fall einem Anwalt übergeben.

Zum Thema Schild: Auch ein Schild mit schliesst nach xx Sekunden würde nicht ausreichen (bei mir war sogar eine Ampel vorhanden) - einfach nur mal vorstellen was passieren könnte, wenn ein Kind unter dem Tor durchläuft....

Viel Erfolg!

LKe1983 
Fragesteller
 07.03.2013, 19:10

Hallo,

mein Anwalt schrieb an die Versicherung:

"Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Betreiber einer Toranlage grundsätzlich verpflichtet, ausreichende und umfassende Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sich bei dem Bereich eines selbstständigen schließenden Tores Beschädigungen an im Torbereich befindlichen Fahrzeugen ergeben. Sicherzustellen ist dies entweder durch entsprechende Lichtschranken oder durch sonstige Vorrichtungen, die ein selbstständiges Schliessen des Tores bei gleichzeitigem Passieren und/oder Anhalten eines Fahrzeuges im Torbereich verhindern. Das Nichtanbringen oder das Nichtfunktionieren derartiger Sicherheitsmaßnahmen bildet einen Verstoß gegen eine Verkehrsversicherungspflicht, so dass Ihr Versicherungsnehmer dem Grunde nach haftbar ist."

Dem oben geschilderten Sachverhalt hat die gegnerische Versicherung nie widersprochen. Allerdings versuchte die Versicherung den ganzen Fall herauszuzögern. Mein Anwalt musste 2x Fristen setzen für Rückmeldungen der Versicherung und erst als das Schreiben mit "sollten wir bis zum Tag X keine Rückmeldung erhalten wird der Fall dem zuständigen Gericht übergeben" ging plötzlich alles recht schnell. Insgesamt ging der Fall von Unfall bis Zahlung ca. 6 Monate. Ich würde den Fall einem Anwalt übergeben.

Zum Thema Schild: Auch ein Schild mit schliesst nach xx Sekunden würde nicht ausreichen (bei mir war sogar eine Ampel vorhanden) - einfach nur mal vorstellen was passieren könnte, wenn ein Kind unter dem Tor durchläuft....

Viel Erfolg!

LKe1983 
Fragesteller
 07.03.2013, 19:10

Hallo,

mein Anwalt schrieb an die Versicherung:

"Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Betreiber einer Toranlage grundsätzlich verpflichtet, ausreichende und umfassende Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sich bei dem Bereich eines selbstständigen schließenden Tores Beschädigungen an im Torbereich befindlichen Fahrzeugen ergeben. Sicherzustellen ist dies entweder durch entsprechende Lichtschranken oder durch sonstige Vorrichtungen, die ein selbstständiges Schliessen des Tores bei gleichzeitigem Passieren und/oder Anhalten eines Fahrzeuges im Torbereich verhindern. Das Nichtanbringen oder das Nichtfunktionieren derartiger Sicherheitsmaßnahmen bildet einen Verstoß gegen eine Verkehrsversicherungspflicht, so dass Ihr Versicherungsnehmer dem Grunde nach haftbar ist."

Dem oben geschilderten Sachverhalt hat die gegnerische Versicherung nie widersprochen. Allerdings versuchte die Versicherung den ganzen Fall herauszuzögern. Mein Anwalt musste 2x Fristen setzen für Rückmeldungen der Versicherung und erst als das Schreiben mit "sollten wir bis zum Tag X keine Rückmeldung erhalten wird der Fall dem zuständigen Gericht übergeben" ging plötzlich alles recht schnell. Insgesamt ging der Fall von Unfall bis Zahlung ca. 6 Monate. Ich würde den Fall einem Anwalt übergeben.

Zum Thema Schild: Auch ein Schild mit schliesst nach xx Sekunden würde nicht ausreichen (bei mir war sogar eine Ampel vorhanden) - einfach nur mal vorstellen was passieren könnte, wenn ein Kind unter dem Tor durchläuft....

Viel Erfolg!

Sonja2110  19.03.2016, 12:33
@LKe1983

super.!!!!!

Ein automatisch schließendes Garagentor muss grundsätzlich so ausgeführt sein, dass nichts und niemand dadurch gefährdet oder geschädigt werden kann. Entsprechende Sicherheitseinrichtungen, die das Schließen des Tores verhindern, wenn der Gefahrenbereich nicht geräumt ist, hätten hier angebracht sein müssen. Der Schaden wäre also leicht zu verhindern gewesen, wenn der Eigentümer / Betreiber des Tores seinen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten ausreichend nachgekommen wäre. Da er dies versäumt hat, ist ihm eine fahrlässige Herbeiführung des Schadens anzulasten, wodurch seine Schadenersatzpflicht begründet wird.

allianzer  11.04.2012, 01:35

Einzig bisher richtige Antwort DH

LKe1983 
Fragesteller
 03.12.2012, 18:43

Rückmeldung: Absolut richtige Antwort! Allerdings musste ich dafür vor Gericht gehen, damit die Versicherung das einsieht,,,

Sonja2110  19.03.2016, 12:08
@LKe1983

habe ja den ähnlichen Fall, fand die Rückmeldung auch bombastisch....bin noch ganz am Anfang....,hoffe nur es geht ohne Stress über die Bühne...

normalerweise müßte das schon noch über eine Lichtschranke od. Induktionsschleife gesichert sein die Druckleiste am Tor selber ist eigentlich nur für Notfälle

Eine Lichtschranke wäre zwar wünschenswert ist aber keineswegs Vorschrift. Wenn du genau weißt,dass das Tor schließt, darfst du eben nicht so weit vorfahren. Dann müsste dich eben eine dritte Person aus der Einfahrt raus lotsen.

suzisorglos  10.04.2012, 22:17

Hier hat ganz klar der Eigentümer seine Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflichten verletzt und somit fahrlässig den Schaden verursacht. Natürlich gibt es andere technische Lösungen als eine Lichtschranke, deswegen ist die nicht verpflichtend vorgeschrieben.