Habe ich das recht meine Garage offen stehen zu lassen?

7 Antworten

Hallo,

du darfst dein Garagentor öffnen wann du willst und auch schließen wann du willst. sollte das Garagentor zu laut schließen dürfte ein Konstruktionsfehler vorliegen. das diese aber so laut ist das er störend nach dem Gesetz ist, bezweifle ich. Dies würde bedeuten das es mehrfach oder über eine längere zeit einen lärm verursacht der je nach Entfernung zur nächsten Wohnung über 56 db liegen müsste. dies geht schon gar nicht da das öffnen und schließen nur Sekunden dauert. ich lese aus deinem schreiben , dass ihr eine eigentümergemeinschaft seid. hier kann es sein das du verpflichtet wirst das tor geschlossen zu halten.

jensus

Garage und Nutzung kann Dir keiner verbieten. Was hälts du von einem elektrischen Torantrieb? Ab ca.€ 120.- plus Montage oder selbst montieren. Für ca. 250.- gibt es Antrieb mit Internetzugang, dann kannst sogar beobachten ob da jemand dein Tor öffnet oder schließt und wirst informiert.

Beispiel, ist recht gut erklärt. 

https://youtube.com/watch?v=r_QKcHWUtgw

Es gibt immer wieder Leute, die andere Ordnungsvorstellungen haben. Wahrscheinlich geht es nur darum. Mach Du es so, wie Du willst und häng einen Zettel daran, daß die Garage offenbleiben soll.

Dann braucht man sich auch nicht zu wundern "falls" mal irgendetwas fehlen sollte. Mach zu den schuppen und gut is, so bist du auf der sicheren seite :)

lana22 
Fragesteller
 20.03.2016, 13:26

Garage ist leer, ist schliesslich für ein Auto und nicht für irgendwelches Hab und gut. Mag hier keiner auf meine Frage antworten????

meiner Meinung nach darf die Garage auch benutzt werden bzw. geöffnet werden auch bei Nachtschichten. Dh. Ein- & Ausfahren durch Schichtarbeit gg 22 h oder nach 6 h darf nicht verwehrt werden.

Wenn das Garagentor quietscht, gibt es evtl. Schmiermittel wie Fett oder man muß in der Eigentümerversammlung eben die Kosten umlegen für leisere Elektroantriebe.

Es gibt nur ein Urteil aus Hessen zur Fremdnutzung von Garagen wie als Holzvorratslager oder Zweckentfremdung.

Dabei ging es aber dort um einen Stellplatzmangel.

https://openjur.de/u/598714.html