kann man als fsj-ler Fahrtkosten vom Staat zurück bekommen?

2 Antworten

Hallo,

wenn im Laufe des Kalenderjahres 2014 Lohn-/Einkomnmensteuern gezahlt werden, können alle Werbungskosten (z.B. Fahrkosten, Fachbücher ...) von den Einkünften abgezogen werden. Da aber bereits eine Pauschale von 1000 Euro pro Kalenderjahr berücksichtigt wird, sind nur Werbungskosten über 1000 Euro relevant. Die Teil-Erstattung würde dann bei der Einkommensteuererklärung für 2014 erfolgen.

Sonst ggf. Fahrgemeinschaft suchen. Oder bei den Öffentlichen Verkehrsmitteln nach Vergünstigungen für Azubis, FSJler etc. erkundigen.

Gruß

RHW

kann man als fsj-ler Fahrtkosten vom Staat zurück bekommen?

Kann man grundsätzlich nicht. Man kann Kosten steuermindernd gelten machen.