Verpflegungsmehraufwand in Steuererklärung für Landschaftsgärtner?
Hallo, kann man als Landschaftsgärtner in seiner Steuererklärung einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen?
Er fährt morgens mit dem Privat PKW zur Firma und übernimmt dort den Betriebs PKW und fährt zum jeweiligen Einsatzort. Er ist mind. 8 Stunden unterwegs, bis er den Betriebs PKW wieder auf dem Firmengelände abstellt.
Kann für diese Auswärtstätigkeit täglich ein Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 6 € geltend gemacht werden???
6 Antworten
So lange die Tätigkeit nich an einem Ort ausgeübt wird oder voraussichtlich mehr als 3 Monate dauert, kann er entsprechend der Reisekostentabelle Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Besser ist immer der Arbeitgeber zahlt diesen zusätzlich zum Lohn. Warum erst am Jahresende über die dürftige Steuererstattung partizipieren?
Das mit den 6,- euro wird nicht klappen.
Wenn er 8 Stunden unterwegs ist, gibt es nichts. Wenn er über 8 Stunden unterwegs ist (Stunden 5 Minuten z. B.) dann kann man für Verpflegungsmehraufwand 12,- Euro in Abzug bringen.
Natürlich. Du brauchst dazu eine Bestätigung deiner Firma an wieviel Tage die Abwesenheit über 8 Stunden betragen hat.
Seit 2014 sind es neue sätze: 8-24 Stunden = 12€ Mind. 24 Std. = 24€
Klar geht das