Autokaufvertrag - Rücktritt noch möglich?

11 Antworten

Bei wem hast Du gekauft? Wenn der Verkäufer Dir auch den Kredit vermittelt hat, handelt es sich um verbundene Verträge und die Hinfälligkeit des einen Vertrags zieht zwangsläufig die Nichtigkeit des verbundenen Vertrags nach sich. (§ 358 BGB).

Es war ein VW-Gebrauchtwagenhändler.

Laut Vertrag gibt es ein 14-Tägiges Rücktrittsrecht.

Ich habe eine "Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs mit Garantie" Unterschrieben, doch jetzt kommt der Händler und meint das dass mit dem Preis nicht funktioniert und die Finanzierung einiges teurer wird (ist ja so nicht ausgemacht). Leider ist es mir nicht möglich die Summe aufzubringen/ zu Finanzieren.

Und da ich den Wagen noch nichtmal Umgemeldet habe, dürften auch keine /nur geringe Kosten anfallen (da ja 14-tägiges Rückgaberecht).

@vw1234vw

Wieso hast Du den Wagen denn schon ? Ohne Zusage der VW-Bank ? Etwas unverständlich.

@jetztgehtslos

Nein, der Wagen steht noch beim Händler.

@vw1234vw

Wie schon erwähnt, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt, kommt auch kein Autokaufvertrag zustande.

Der Händler kann auch nicht einseitig einfach den Vertrag ändern. Vonwegen der Preis geht so nicht mehr und die Finanzierung wird teurer.

Ja,Rücktritt möglich,da verbundener Vertrag,wie schon der Vorgänger erklärt hat.Das Geschäft kommt nur zustande wenn die Bank ja sagt und Du den PKW Kaufvertrag unterschreibst.Selbst danach kannst Du ohne Angabe von Gründen nach 14 Tagen zurücktreten. Tipp:Restschuldversicherung ist keine Pflicht,muss also auch nicht akzeptiert werden.

Wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, gilt er auch noch nicht. Wenn der Vertrag von der Finanzierung abhängig war, geht das ja auch gar nicht.

Wie kann man man den Kaufvertrag unterschreiben aber die Autopapiere nicht ?? Naja egal ein Kaufvertrag ist meines erachtens nach schon zustande gekommen jedoch kannst du mit dem Verkäufer reden und ihm deine "Notlage" sachlich erklären evtl. verzichtet er auf seine ansprüche...

Keine Ahnung, was Du unterschrieben hast und was nicht. Es gibt einen Kaufvertrag, und wenn der unterschrieben ist, kann man nicht mehr zurücktreten, es sei denn, es ist ein Rücktrittsrecht vereinbart...