Autobatterie Defek t / Kaputt, Gewährleistung?

5 Antworten

So das habe ich in einem anderen Forum gefunden.

User1 Auch Verschleißteile unterliegen einer Gewährleistung. Nur bei normaler Abnutzung muss der Kunde zahlen. Ein Scheibenwischer sollte daher zum Beispiel sicher länger als 2 Monate halten. Ob bei einer Fahrzeugbatterie ein Ausfall nach weniger als sechs Monaten eine normale Abnutzung darstellt, wage ich zu bezweifeln.

User 2 Gestern ne kostenlose Anfrage im **** WebProtal gestellt, vorhin hat mich ein ****-Anwalt angerufen. Meinte das gleiche wie User1, dass die Batterie in die Gewährleistung fällt, und er die kostenlos austauschen muss..

Hat der Händler nicht die Pflicht auf Mängel hinzuweisen und die gegebenfalls im Kaufvertrag nieder zu schreiben? Bzw die Pflicht das alles inerhalb eines halben Jahres noch Funktionstüchtig ist?

Mfg

maikel196  20.02.2012, 15:19

so einen mist , habe ich schon lange nicht mehr gehört !!??

Batterien sind Verschleissteile, die nicht unter diese Garantie fallen. Die Originalbatterien halten in der Regel 3-4 Jahre; also ist Deineschon vier Jahre alt.

Eine Auto Batterie ist definitiv ein Verschleißteil unt unterliegt nicht der Gewerleistung.

Dein Pech - Batterien sind verschleissteil kein mangel .

hallo

keine garantie , keine gewährleistung !

gruss mike