Gebrauchtwagengarantie/ Gewährleistung?

3 Antworten

Wenn es ein falsch montierter oder komplett falscher Keilriemen war, dann muss der Händler über die Gewährleistung in Anspruch genommen werden. Er ist auch in der Beweislast, muss also nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag. Allerdings kannst du nicht ohne weiteres in eine andere Werkstatt fahren, dass muss mit Zustimmung des Händlers erfolgen. Denn er ist für das Auto zuständig.

Princess0088 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 13:06

Haben bei der Werkstatt nur vorab eine Meinung eingeholt. Wollten den Händler auch aussuchen. Danke für die Antwort!:-)

Bei der Gewährleistung ist es so, dass erst nach 6 Monaten die Beweislast kippt. Das heißt, bis dahin müsste der Verkäufer beweisen, dass dieser Mangel NICHT bereits bestanden hat oder ggf. selbst verschuldet war etc.

Allerdings muss dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden, den beklagten Schaden selbst zu regulieren. Urteil BGH VIII 220 / 10 vom April 2011.

Der Verkäufer wäre aber verpflichtet gewesen, die Kosten für den  Transport zur eigenen Werkstatt zu übernehmen.

Wer spontan eine Fremdwerkstatt beauftragt, den Schaden zu beheben ohne vorher Rücksprache zu halten, kann durchaus auf den Kosten sitzenbleiben.

Erst, wenn der Verkäufer sich weigert, den Schaden zu beheben, es nicht kann oder untätig bleibt, kann der Käufer sich an eine andere Werkstatt wenden.

Dies gilt auch dann, wenn Käufer und Verkäufer (Händler) aus verschiedenen Orten kommen.

Da greift normalerweise noch die Gewährleistung.

In den ersten 6 Monaten müsste der Händler beweisen, dass der Schaden nicht beim Kauf bestand. Wie soll er das machen? Kann er nicht, also muss er die Reparatur übernehmen!

Was ich nicht verstehe:

Haben den Wagen zu einer Werkstatt gebracht und die haben uns mitgeteilt, dass der Keilriemen zu eng für das Modell ist und dass die Batterie und die Lichtmaschine erneuert werden müssen.

Der verbaute Keilriemen war zu eng, also der, der kaputt ging? Dann haben die das Auto ja mit einem falschen Keilriemen verkauft. Ist dann deren Pech und sie müssen erst recht für den Schaden aufkommen!

Und warum muss die Batterie und die Lichtmaschine erneuert werden?

Batterie könnte ich eventuell noch verstehen, aber warum die Lichtmaschine??? Ist die defekt? Haben die das kontrolliert?

Princess0088 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 13:16

Genau, also der Keilriemen war zu eng für mein Fahrzeug. Und die Lichtmaschine hat sich wohl "festgesetzt". Was genau das bedeutet weiß ich leider nicht. Wir haben vom Händler eine Abschleppstange bekommen, damit der Wagen zur Werkstatt gebracht werden kann. Und ihm das dann schon mitgeteilt und seitdem ist er nicht mehr erreichbar.

blacksheepkills  13.11.2017, 13:33
@Princess0088

Das mit der Lichtmaschine kann dann vorkommen. Dann muss das Auto aber eine sehr lange Zeit schon mit falschem Keilriemen gelaufen sein.

Habt ihr das Auto nicht Probegefahren oder zumindest am Laufen gehabt?

 seitdem ist er nicht mehr erreichbar.

Hört sich nicht nach einem seriösen Autohaus an...?! War wohl eher ein kleiner Händler mit Gebrauchtwagen? Wenn so einer schon Autos mit zu kleinem Keilriemen verkauft, dann hoffe ich, das ihr zumindest Ölstand und Kühlwasser kontrolliert habt, bevor ihr euch das nächste Ei ins Nest legt!

Der Händler MUSS für die Reparatur aufkommen. Allerdings kann er selbst nachbessern, bzw das Auto selbst in eine Werkstatt seiner Wahl bringen. Deshalb dürft ihr vorher nicht selbst machen lassen.

Wenn er sich jetzt nicht mehr meldet und nicht mehr auffindbar ist, dann wäre es wohl besser einen Anwalt hinzu zu ziehen.