Autobahn Brücken Blitzer Nummernschild

13 Antworten

Das Nummernschild wird einfach fotografiert und die Geschwindigkeitsbestimmung kann z.B. mit einer Laserpistole durchgeführt werden. Willst jetzt noch wissen wie das physikalisch funktionert?

das nummernschild reflektiert sehr stark, der blitz muss also nicht so hell sein, dass das komplette bundesland erleuchtet wird...

von brücken werden in der regel abstandsmessungen durchgeführt

Das Blitzgerät steht unten auf dem Mittelstreifen.

Normalerweise werden dort Abstandskontrollen gemacht und keine Geschwindigkeitskontrollen.

Wenn es also bei dir Geblitzt hat und du zu dicht aufgefahren bist kann es sein das dein Führerschein weg ist.

Neue Geräte blitzen ohne sichtbares Blitzlicht. Deshalb werden sie „Schwarz-Blitzer“ genannt. Das Geheimnis des neuen Autofahrer-Schrecks ist die Digitaltechnik. Sie kommt mit weniger Licht aus. Der sonst grelle Blitz für das Auge des Kraftfahrers wird tagsüber überhaupt nicht mehr gebraucht, abends wird er nahezu unsichtbar abgefiltert. Teilweise wird sich auch die Tatsache zunutze gemacht, dass Digitalkameras infrarotempfindlich sind. Diese Blitze kann man nicht mehr mit dem Auge wahrnehmen .

Das am häufigsten angewandte Messverfahren bei der Geschwindigkeitsmessung ist die Radarmessung. Dabei wird ein Radarstrahl auf das zu messende Fahrzeug ausgestrahlt, das einen Teil der Radarwellen reflektiert. Anhand des Frequenzunterschieds zwischen der ausgesandten und reflektierten Strahlung kann dann die Fahrzeuggeschwindigkeit festgestellt werden. Die Geräte müssen entsprechend der Herstelleranweisung und den Verkehrsüberwachungsrichtlinien der Bundesländer aufgestellt und bedient werden, vor Beginn und am Ende eines Messeinsatzes sind Probemessungen und -aufnahmen anzufertigen sowie ein Messprotokoll zu erstellen. Das Gerät muss gültig geeicht sein. Die Eichgültigkeitsdauer erlischt ein Jahr nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Messgerät zuletzt geeicht wurde. Die das Messverfahren durchführenden Beamten müssen für die Durchführung geschult sein und dies anhand von Unterlagen nachweisen können. Die Eichtoleranzwerte betragen bei allen Radargeräten 3 km/h für Geschwindigkeiten bis 100 km/h und für Geschwindigkeiten über 100 km/h 3% des angezeigten Wertes. Sie sind zugunsten des Betroffenen von der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen. Typische Fehler: Geometrische Messfehler, Reflektionsmessfehler, Störung durch Funk, Störung durch Radarsender, Rotationsmessfehler, Eichfehler, Bedienungsfehler, Übertragungsfehler. Nicht selten wird das Radarmessfahrzeug nicht parallel zur Fahrbahn aufgestellt. Dabei kann maximal ein Fehler von 7,85 % auftreten. 2. Lasermessung Lasermessgeräte arbeiten nach dem Prinzip des Messens der Übertragungszeit kurzer Infrarotlichtimpulse. Diese Geräte sind 1992 zugelassen worden, waren dann aber wegen Messungenauigkeiten, die von verschiedenen Sachverständigen festgestellt wurden, in Verruf gekommen. Auch Lasergeschwindigkeitsmessgeräte unterliegen bestimmten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wenn die ermittelten Ergebnisse verwertbar sein sollen. Der Eichtoleranzwert der Geräte, mit denen auch durch die Windschutzscheibe oder das geschlossene Wagenfenster gemessen werden darf, beträgt bis 100 km/h 3 km/h und darüber 3% des angezeigten Wertes. Typische Fehler: Zielungenauigkeiten, Stufenprofil-Fehlmessungen, Reflexionsprobleme, Zuordnungsfehler, Bedienfehler 3. Police-Pilot-System Das Geschwindigkeitsmessverfahren, das immer mehr an Bedeutung zugenommen hat, ist das Police-Pilot-System. Bei diesem Verfahren ist das Messgerät im Polizeifahrzeug eingebaut. Es besteht aus einem geeichten digitalen Tachometer, einem Steuergerät (Police-Pilot) und einer Videoanlage zu Dokumentationszwecken. Die gemessenen Daten werden auf einem Monitor angezeigt und bei Videoaufnahme gespeichert. Bei diesem Verfahren wird in der Regel ein Toleranzwert von 5% zugrunde gelegt. Typische Fehler: sämtliche möglichen Fehler des Gerätes sowie des Polizeifahrzeuges, in dem das Gerät eingebaut ist (vorgeschriebene Bereifungsgröße, Luftdruck, Profiltiefe), Bedienfehler

(Informationen stammen von einem Fachanwalt im Verkehrsrecht)

Ich habe ein Foto gesehen, das nachts aufgenommen wurde: Nummernschild und Fahrzeugfahrer waren gut erkennbar.