Auto vom Nachbarn angefahren - Anzeige, was nun?

12 Antworten

Ich würde hier 3 Dinge für sinnvoll erachten.

  1. Nicht hingehen und erstmal gar nix tun.
  2. Hingehen und nur sagen, dass du nach dem Unfall deinen Nachbarn angerufen hast, und ihr euch privat geeinigt habt.

Mehr sagst du nicht! Es ist so wie in den amerikanischen Kinofilme, wo gesagt wird alles was du sagst kann gegen dich verwendet werden. Genau das ist nämlich auch in Deutschland der Fall wenn man eine Aussage macht. Du hast das Recht der Aussagenverweigerung und davon solltest du immer Gebrauch machen. Du sagst also, (wenn du dich für eine Aussage entscheidest) nur diese 2 Dinge, wünscht einen schönen Tag und gehst dann.

3.Du lässt dich ab jetzt von einem Anwalt beraten. (Kostet aber natürlich Geld, welches du höchstwahrscheinlich nicht wieder bekommen wirst. Es sei denn du hast eine Rechtsschutzversicherung.)

Egal was du tust, du schaust du dir bei Youtube ein paar Videos an, was bei Erhalt einer Anzeige zu machen ist. (Und zwar von den Rechtsanwälten und nicht den Bloggern, die mal eine bekommen haben.) Da gibts einige, die den rechtlichen Hintergrund sehr gut erklären.

Grüße und viel Erfolg

peti12314  05.12.2020, 17:01

Du hast da was falsch verstanden, der allgemeine Rat ist immer nichts zu sagen wenn man sich damit selbst belastet.

Er kann sich hier aber ganz klar entlasten, dementsprechend erachte ich lediglich Nummer zwei als sinnvoll.

Die Frage ist Bloß, was soll ich jetzt am besten tun? Wie klärt sich das am schnellsten? Hat da jemand Erfahrung mit? Erbitte Antwort

Was gibt's da zu klären?
Geh mit Deinem Nachbarn als Zeugen zur Polizei und stell die Sache richtig.

Nimm es locker, Bestätigung des Geschädigten über die Meldung bei ihm und gut ist!

Die Polizei kann man rufen, muss es aber nicht.

schleudermaxe  05.12.2020, 15:45

Abhauen und später anrufen ist aber auch nicht.

StRiW  05.12.2020, 15:49
@schleudermaxe

Später getroffen? Von später Anrufen steht da nichts

schleudermaxe  05.12.2020, 15:51
@StRiW

Achso? Bei uns kann man die Polizei schon anrufen.

Und der FSt. hat auch schon Telefon, Zitat:

ich hab den damals also angerufen

StRiW  05.12.2020, 15:51
@schleudermaxe

muss man aber nicht, muss mich ja nicht selbst belasten.

schleudermaxe  05.12.2020, 15:53
@StRiW

Abhauen wie hier muss man auch nicht.

StRiW  05.12.2020, 15:54
@schleudermaxe

Hat er doch nicht.

Der Wagen gehört meinem Nachbarn, ich hab den d amals also angerufen und wir haben uns dann später getroffen um das mit der Versicherung und so weiter zu klären. Damit war die Sache eigentlich vom Tisch.
Mercury60 
Fragesteller
 05.12.2020, 15:55
@StRiW

Der Anruf wurde unmittelbar nach dem Unfall getätigt.

am besten mit deinem Nachbarn reden. Der kann die Sache klarstellen. ihr habt euch geeinigt, damit müsste das vom Tisch sein. Notfalls muss er mit auf die Dienststelle

Unfallflucht ist ein Straftatbestand.

Du bekommst dann bald eine Vorladung von der Polizei und am besten schreibt dir dein Nachbar eine Bestätigung das ihr das schon geklärt habt, du zeigst denen das du deinen Nachbarn angerufen, und nimmst die Unterlagen von der Versicherung mit.

kann auch sein das sie das schriftlich von dir haben wollen, dann machst du das genauso.