Mein Freund hat Fahrerflucht begangen. Wie kommt er da wieda raus?

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat.

Darüber müsst Ihr Euch von Anfang an im Klaren sein. Es geht hier nicht um ein Parkknöllchen o.ä.

Dein Freund kann sich zur Sache äußern. Wenn das noch nicht geschehen ist dann sollte er unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen, ohne dessen Hilfe kann er das was kommt nur über sich ergehen lassen. Ansonsten NICHTS sagen.

Warum sollte sich denn am Strafmaß etwas ändern wenn er sagen würde das er die Tat vorsätzlich begangen hätte? Damit würde er letztendlich nur zugeben das er sich dann Unerlaubt vom Unfallort entfernt hätte. Keine gute Idee!

Natürlich kann er sagen das er nicht gefahren ist, denn als Beschuldigter darf er auch ungestraft lügen.

Mein Rat: Fresse halten und einen erfahrenen Anwalt suchen. Der wird die Sache auch nicht ungeschehen machen können, er kann aber das Strafmaß senken.

In der Regel muss Dein Freund mit einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten rechnen. dazu kommt eine Geldstrafe die sich an der Höhe des Schadens orientiert.

Den Rat kann man überhaupt nicht oft genug wiederholen:

Die Polizei hat keinerlei Einfluss auf das Strafmaß! Deshalb vor der Polizei keinerlei Aussage zum Sachverhalt machen!

Im Übrigen bin ich auch dafür, dass dein Freund bestraft wird. Und wenn du ihn liebst, solltest du ebenfalls wollen, dass ihm nachdrücklich dabei geholfen wird, aus seinen Fehlern zu lernen, also dass er zu seinem Tun steht und dafür die Strafe akzeptiert.

da kommt er mit sicherheit nicht mehr raus. das beste ist einfach, die sache zuzugeben, und reue zu zeigen und sich zu entschuldigen. dann kann er darauf hoffen, dass die strafe milder ausfällt. wenn du ihn liebst, sei für ihn da und unterstütze ihn dabei, das richtige zu tun, und nicht, zu lügen.

er soll sagen dass er es nicht bemerkt hat, dann wird er auch nicht bestraft, sondern muss nur die reparatur zahlen

Ich denke es wäre besser wenn er sofort die Wahrheit sagt, denn wenn er lügt und es kommt raus, dass er es doch war, könnte die Strafe schlimmer ausfallen als üblich, halt weil er gelogen hat. Er sollte sich einfach stellen!

Jetzt ist die Sache eh schon total verfahren. Ich meine, da kommt einiges auf ihn zu. Fahrerflucht und fahrlässige Sachbeschädigung (letzteres spielt aber fast keine Rolle). Aber Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird ganz empfindlich bestraft!! Bei reinem Blechschaden spielt dessen Höhe fast keine Rolle. Wie hoch das Strafmaß sein wird, weiß ich nicht, aber auf alle Fälle ist dein Freund eine zeitlang unter den Fußgängern. Warum macht er sich nach so einer Schramme im Lack auch aus dem Staub? Den Rempler nicht bemerkt? Panik? Oder: Wird schon niemand bemerkt haben!! Scheint's doch.

Fahrerflucht in so einem Bagatellfall ist wirklich der allergrößte Blödsinn, den man machen kann. Laut Gesetz muß man auf einem Parkplatz "angemessen" (wie lange??) warten, bis der andere Fahrer wieder da ist. Falls das zu lange dauert, Selbstanzeige bei der Polizei. Dann ist man zwar wegen einer Ordnungswidrigkeit (wie bei Falschparken) mit ein paar -zig Euro dabei. Aber dabei bleibt es dann; mehr kommt dann nicht. Das gibt keine Punkte und keinen Eintrag in Flensburg. Und den Schaden übernimmt ohnehin die Versicherung.

Ich selber habe vor ein paar Jahren beim Rückwärts-Ausparken einen ziemlich neuen Mercedes mit meiner AHK ganz gehörig ramponiert. Der andere Fahrer war zum Glück in der Nähe und meinte nur, das könne schon mal passieren. Wir tauschten die Daten aus, meine Versicherung hat den finanziellen Teil geregel, mein SF-Rabatt war im nächsten Jahr nicht mehr ganz so toll. Aber das war's!! Keine Polizei - keine Scherereien. Es ist nur zu hoffen, dass dein Freund aus dieser Sache das Nötige lernt. Ich nehme an, dass der zu erwartende Strafbefehl das seine dazu beiträgt. Und hoffentlich beherzigt er das, was ich zu diesem Fall geschrieben habe. Mitleid mit ihm habe ich nicht. Denn was würde er sagen, wenn jemand anderes sein Auto beschädigt und abhaut?

gute Antwort!