Straßenlaterne beim Ausparken angefahren.

3 Antworten

Wenn es scheinbar niemand gesehen hat, dann hat es ja doch jemand gesehen. Oder meinst du anscheinend? ;)

Zurück zur Frage und eine ernsthafte Antwort: in so einem Fall hat man fremdes Eigentum beschädigt und macht sich durch Fahrerflucht strafbar, wenn man einfach wegfährt. Noch vom Unfallort die Polizei anrufen.

Polizei anrufen und es selbst melden. Danach Versicherung anrufen, damit die es Zahlen. Dann dürfte das alles kein Problem sein. Du machst dich nur strafbar, wenn du einfach wegfährst.

Auf keinen Fall Fahrerflucht begehen, sondern Polizei und / oder Ordnungsamt (ggf. Gemeinde) informieren. Dann die Versicherung informieren. Dafür hast Du sie schließlich.