Abschleppen des eigenen PKW vor eigener Garage berechtigt?

7 Antworten

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Ja, wenn die Halte-/Parkverbotsschilder vor mehr als 72 Stunden aufgestellt wurden.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Festsetzung von Umsetzungsgebühren gegen einen Halter grundsätzlich rechtmäßig, die Vorlaufszeit bezüglich der Aufstellung der Schilder beträgt 72 Stunden, BVerwG v. 11.12.1996.

Ob das Auto vor deiner bzw. der Garage des Nachbars stand ist dabei völlig unerheblich.

Halteverbot ist Halteverbot... da hilft es auch nichts, wenn es VOR deinem Grundstück stand.

LG Dua

VOR der Garage gehört rechtlich noch ZU deinem Grundstück.

ja, war es. du selber hast ja das schild gesehen. niemand kann dafür wenn du dich im datum irrst. verbot ist verbot!

Ich fürchte, das Abschleppen war wegen des temporären Halt/Parkverbotes berechtigt.

Die Behörde wird sich hier auf den Grundsatz berufen "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Dumme Geschichte, aber da bist Du machtlos.

Frag mal beim Ordnungsamt. Ich weiß nicht wie es bei solchen Gelegenheiten ist, wenn man vor seiner eigenen Garage parkt..

Das Ordnungsamt wird eventuelle Fehler nicht zugeben.